Musikfestival gegen Rechts: Festival „Jamel rockt den Förster“ vor Gericht erfolgreich

  • August 7, 2025

Rund zwei Wochen vor dem geplanten Festivalstart gibt es für „Jamel rockt den Förster“ gute Nachrichten vom Verwaltungsgericht Schwerin. Es verpflichtet die örtliche Gemeinde zu einem Vertrag.

Rund zwei Wochen vor dem Festival „Jamel rockt den Förster“ kann der Veranstalter im Streit mit der Gemeinde Gägelow einen gerichtlichen Erfolg verbuchen. Laut einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin muss die Gemeinde einem bereits vorliegenden Vertrag zur Nutzung von Gemeindeflächen zustimmen, auch ohne, dass sich der Veranstalter im Vorfeld verpflichtet, die erhobene Nutzungsgebühr gegebenenfalls zurückzufordern, nämlich wenn ein Gericht diese als rechtswidrig einstuft.

Das Bestehen der Gemeinde auf einen Rückforderungsverzicht sei verboten, begründete das Gericht die Entscheidung. Das Gericht verwies unter anderem darauf, dass in einem anderen Verfahren sowohl Veranstalter als auch Gemeinde von einer Erstattungsmöglichkeit ausgegangen seien. Es bestehe ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens. Außerdem verwies das Gericht darauf, dass der Veranstalter wegen einer Auflage des Landkreises auf eine entsprechende Nutzungsvereinbarung angewiesen ist.

Gericht: Gemeinde muss Zahlung ermöglichen

Nach jahrelanger kostenfreier Nutzung gemeindeeigener Flächen fordert die Gemeinde in diesem Jahr nun erstmals eine Pacht. Bei dem Streit geht es um ein Nutzungsentgelt von 7.870 Euro. Die Gemeinde hatte sich laut Veranstalter geweigert, einen Nutzungsvertrag für die Gemeindeflächen zu unterschreiben, sofern der Veranstalter nicht von vorneherein darauf verzichtet, die vorgesehene Pacht- und Kautionszahlung gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Veranstalter hatte dagegen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Schwerin gestellt.

Die Bürgermeisterin der Gemeinde, zu der Jamel gehört, Christina Wandel, äußerte sich in der Vergangenheit nicht und verwies stattdessen auf den Veranstalter.

Gegen die neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald (OVG) Beschwerde eingelegt werden. Dennoch ist der Beschluss laut Verwaltungsgericht vollziehbar. Die Zahlung des Nutzungsentgelts sowie der Kaution von 2.500 Euro müsse bis Sonntag ermöglicht werden. Zuvor hatte der Veranstalter mitgeteilt, die Gemeinde habe das bereits gezahlte Geld wieder zurücküberwiesen.

Schon mehrere Gerichtsverfahren 

Der Streit hat schon zu mehreren Gerichtsverfahren geführt. Um die neue Pacht zu umgehen, meldeten die Veranstalter das Festival in diesem Jahr als länger andauernde Versammlung an. Damit schaltete sich allerdings der für das Versammlungsrecht zuständige Landkreis mit Auflagen ein. 

Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte allerdings Auflagen wie etwa ein Alkoholverbot auf Antrag des Veranstalters zurückgewiesen. Der Landkreis kündigte Rechtsmittel an. Einen vorhergehenden Eilantrag, mit denen der Veranstalter jeglichen Auflagen der Versammlungsbehörde vorbeugen wollte, hatte dasselbe Gericht hingegen abgelehnt.

Renommierte Musiker auch dieses Jahr erwartet

Das Musik– und Demokratiefestival „Jamel rockt den Förster“ wurde 2007 von dem aus Hamburg stammenden Ehepaar Horst und Birgit Lohmeyer ins Leben gerufen. Das Paar sieht sich seit seinem Umzug in das von Rechtsextremisten dominierte Dorf Anfeindungen ausgesetzt und setzt sich unter anderem mit dem Festival zur Wehr. Im vergangenen Jahr traten unter anderem die Fantastischen Vier und Olli Schulz auf. Zum diesjährigen Festival am 22. und 23. August werden erneut renommierte Musiker erwartet.

Für den Konzertbesuch wird Eintritt verlangt. Die Kartennachfrage ist stets größer als die Platzkapazität.

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