Kirchen: Austritt: Kirchen im Norden halten Gebühren stabil

  • Juli 19, 2025

Wer aus der Kirche austreten will, muss das gegenüber dem Amt erklären – und dafür eine Gebühr zahlen. In Hamburg verlangen Behörden dabei für die Bescheinigung doppelt so viel wie im Nordosten.

In Thüringen haben die Standesämter die Gebühren für einen Kirchenaustritt zuletzt angehoben – im Norden halten die Behörden aber an bestehenden Sätzen fest. Das Thüringer Finanzministerium hatte von einem Anstieg von 30 Euro auf 36 Euro gesprochen. Im Norden liegen die Gebühren je nach Bundesland zwischen 15 und 31 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern war die Gebühr zuletzt 2021 von 12 auf 15 Euro angehoben worden, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Schwerin der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Sie wird „für die Entgegennahme und die Bearbeitung einer Erklärung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft“ erhoben, und zwar „nach Vollendung des 14. Lebensjahres“. Kinder zahlen demnach nichts.

Eine Anhebung der Gebühr sei in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht geplant. Die Höhe der Gebühr richte sich demnach nach dem anfallenden Verwaltungsaufwand und den damit verbundenen Kosten. „Durch steigende Personal- und Sachkosten kann daher regelmäßig die Anpassung von Gebührensätzen notwendig werden“, sagte die Sprecherin.

Hamburg und Schleswig-Holstein

In Hamburg sind die Gebühren für eine Bescheinigung zum Austritt aus der Kirche seit 20 Jahren stabil, wie die zuständige Behörde der dpa mitteilte. Seit dem 1. Januar 2005 erheben die Behörden in der Hansestadt demnach 31 Euro, wenn sie Austritte bescheinigen. Eine Anhebung sei nicht geplant. 

Die Verwaltungsgebühren für die Bescheinigung zum Kirchenaustritt betragen in Schleswig-Holstein laut einem Sprecher des Innenministeriums derzeit 20 Euro. Die Höhe der Gebühr sei seit mehreren Jahren nicht angepasst worden.

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