Vergesellschaftungsdebatte: Wegner: „Mit mir wird es keine Enteignungen geben“

  • Juli 19, 2025

Wozu soll das von der Regierungskoalition angekündigte Gesetz zur Vergesellschaftung genutzt werden? Viele Fragen sind da noch offen. Eine ist für den Regierenden Bürgermeister schon beantwortet.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hat seine Position zur Diskussion um das angekündigte Vergesellschaftungsgesetz klargestellt. „Mit mir wird es keine Enteignungen geben“, postete der CDU-Politiker auf der Plattform X. „Ich will eine starke Wirtschaft. Die Enteignungsdebatte schadet Berlin. Sie verunsichert Investoren, untergräbt Vertrauen in den Standort und gefährdet Arbeitsplätze.“

Beide Parteien hatten sich im Koalitionsvertrag 2023 auf ein sogenanntes Vergesellschaftungsrahmengesetz verständigt. Ende Juni haben sich Fraktionsvorstände auf die Eckpunkte geeinigt. Inzwischen hat die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus einen Gesetzesentwurf erarbeitet. 

Er basiert auf Artikel 15 des Grundgesetzes: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

Wozu soll das Gesetz genutzt werden?

Die „Bild“-Zeitung zitiert aus dem Entwurf, für die Vergesellschaftung von Immobilien oder Produktionsmitteln sei eine „Vergesellschaftungsbehörde“ vorgesehen. Die Entschädigung für die Eigentümer könne außerdem niedriger als der Verkehrswert sein. 

Der Entwurf soll bis Mitte Dezember ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden und das Gesetz frühestens zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten. Wozu genau es genutzt werden soll, ist zwischen CDU und SPD umstritten. 

SPD-Fraktionschef Raed Saleh hatte zuletzt betont, die Vergesellschaftung ermögliche den Bundesländern eine soziale Marktregulierung auch ohne Enteignung. Nach seiner Überzeugung könnten auf diesem Weg auch die Mieten in Berlin gedeckelt werden. CDU-Fraktionschef Dirk Stettner hat dem bereits widersprochen.

Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf den Volksentscheid von 2021: Dabei hatten gut 59 Prozent der teilnehmenden Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gestimmt.

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