Sommerferien: Sozialministerin: Bei Ferienjobs auf Arbeitsschutz achten

  • Juli 20, 2025

Wer in den Schulferien Arbeitserfahrung sammeln will, kann das zum Beispiel mit einem Ferienjob tun. Doch dabei gibt es einige Regeln zu beachten.

Zum Start der Sommerferien weist Sozialministerin Britta Müller auf die Bedeutung des Jugendarbeitsschutzes bei Ferienjobs hin. „Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Jugendlichen haben immer oberste Priorität“, betonte die Ministerin (parteilos, für BSW). „Jugendliche müssen ebenso wie ihre Eltern darüber Bescheid wissen, welche Bestimmungen gelten und was alles beachtet werden muss.“

Beispielsweise dürfen Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich nicht arbeiten, hieß es vom Ministerium. Für 13- bis 15-Jährige sind mit elterlicher Erlaubnis leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen oder Nachhilfe erlaubt – maximal zwei Stunden täglich. Jugendliche ab 15 dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten, jedoch höchstens vier Wochen im Jahr. In bestimmten Bereichen kann es Ausnahmen geben. 

Die Ferienarbeit müsse leicht und geeignet sein, schreibt das Ministerium. Verboten sind für Jugendliche demnach etwa Arbeiten, die ihre physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigen oder der Umgang mit gefährlichen Arbeitsgeräten.

Die Sommerferien gehen in Brandenburg vom 24. Juli bis zum 6. September.

Informationen zu Jugendarbeitsschutz

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