Rechtsextremismus: Verfassungsschutz beobachtet auch AfD-Landtagsabgeordnete

  • April 30, 2025

Der Thüringer Verfassungsschutz stuft die Landes-AfD insgesamt als erwiesen rechtsextremes Beobachtungsobjekt ein – und schaut deshalb auch genau, was einzelne Abgeordnete der Partei so tun.

Bei einigen Politikern der Thüringer AfD schauen die Sicherheitsbehörden besonders genau hin: Nach Angaben des Innenministeriums sind zuletzt drei Landtagsabgeordnete der AfD vom Landes-Verfassungsschutz als Einzelpersonen beobachtet worden. Sie würden im Zusammenhang mit Bestrebungen beobachtet, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richteten, heißt es in der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion. Der Thüringer Landesverband der AfD wird vom Verfassungsschutz seit 2021 als erwiesen rechtsextrem eingestuft und deshalb beobachtet.

Die Antwort datiert auf Ende März. Da inzwischen mehrere herausgehobene AfD-Politiker aus dem Landtag ausgeschieden sind, ist allerdings nicht klar, ob auch aktuell noch drei Landes-Parlamentarier vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder ob sich ihre Zahl möglicherweise verringert hat. Ein Sprecher des Innenministeriums wollte keine Angaben dazu machen, ob sich die Zahl der als Einzelpersonen beobachten AfD-Landtagsabgeordneten seit der Ausfertigung dieser Antwort verändert hat.

Infolge der Bundestagswahl waren die bisherigen AfD-Landtagsabgeordneten Stephan Möller und Torben Braga als Bundestagsabgeordnete nach Berlin gegangen. Möller führt neben Björn Höcke den Thüringer Landesverband der AfD. Braga ist im Landesvorstand der Partei Beisitzer.

Rechtliche Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes betont

In seiner Antwort verweist das Innenministerium darauf, dass der Verfassungsschutz eine Sicherheitsbehörde sei, die nicht politischen Erwägungen folge, sondern einzig und allein Recht und Gesetz verpflichtet sei. „Es handelt sich hierbei um eine Fachbehörde, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben tätig wird und deren Arbeit nicht von politischen Weisungen abhängig ist.“ Die Beobachtung von AfD-Landtagsabgeordneten erfolge deshalb nicht aus politischen Motiven heraus, sondern wegen des gesetzlichen Auftrages des Verfassungsschutzes.

Der Inlandsnachrichtendienst gilt als Frühwarnsystem einer wehrhaften Demokratie. Er soll möglichst frühzeitig Bestrebungen erkennen, die sich gegen die grundgesetzlich garantierte Ordnung in Deutschland richten. Dabei beobachtet der Dienst vor allem Personengruppen und eher selten einzelne Männer und Frauen. „Vorrangig werden nicht einzelne Personen, sondern politisch aktive Personenzusammenschlüsse beobachtet“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Als solche würden etwa Vereinigungen, Kameradschaften, aber auch lose Personenzusammenschlüsse und politische Parteien oder Teilorganisationen von diesen gelten.

Geheimhaltung bei nachrichtendienstlichen Mitteln

Ob der Verfassungsschutz bei seiner Beobachtung der zuletzt drei AfD-Landtagsabgeordneten nur offen zugängliches Material nutzt oder auch nachrichtendienstliche Mittel gegen die betreffenden Abgeordneten einsetzt, ist unklar. Eine weitere Anfrage der AfD-Landtagsfraktion zu diesem Detail beantwortete das Ministerium mit Verweis auf Staatsgeheimnisse inhaltlich nicht. Über eine solche Überwachung seien ausschließlich der Landtagspräsident und der Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission zu informieren, schreibt das Ministerium dazu.

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