Ermittlung gegen Polizisten: GdP-Chef warnt nach tödlichen Schüssen vor Mutmaßungen

  • April 23, 2025

Bei einem Polizeieinsatz in Oldenburg wird ein junger Mann erschossen. War es Notwehr oder unverhältnismäßige Gewalt? Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei mahnt, die Ermittlungen abzuwarten.

Nach den tödlichen Schüssen auf einen 21-Jährigen bei einem Polizeieinsatz in Oldenburg warnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen vor einer Vorverurteilung der Polizei. „Da werden inzwischen Rassismusvorwürfe laut, weil der Verstorbene eine Person of Colour gewesen ist. Und es kommt eine Stimmung auf, in der Polizisten als schießwütige Raufbolde bezeichnet werden“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Kevin Komolka dem NDR. „Aber: Die Ermittlungen zeigen noch kein Bild, und wir können uns von der ganzen Situation noch überhaupt kein Bild machen.“ 

Als Person of Colour bezeichnen sich Menschen, die nicht als weiß, westlich oder deutsch wahrgenommen werden und Rassismuserfahrungen gemacht haben. Komolka sagte, es handele sich um einen Fall, der tragischer nicht sein könne. Er verstehe das öffentliche Interesse. Die Ermittlungsbehörden bräuchten Ruhe, um etwa Zeugen befragen zu können. 

Die Diskussion um möglichen Rassismus halte er für „viel zu früh“, sagte Komolka. „Wir müssen von einer hochdynamischen Lage ausgehen, in der es um die Frage geht, kann ein Kollege in einem Bruchteil dieser Situation unterscheiden: Handelt es sich um eine Person of Colour? Oder handelt es sich um einen jungen Deutschen? Oder um einen Zugewanderten?“ Der GdP-Chef sagte dem NDR, solange kein umfassender Bericht vorläge, seien sämtliche Mutmaßungen fehl am Platz.

Polizist schießt mindestens vier Mal

Dass die Schüsse auf den Schwarzen einen rassistischen Hintergrund haben könnten, befürchtet das Bündnis „Gerechtigkeit für Lorenz“. „Der Fall muss ordentlich aufgearbeitet werden und Konsequenzen nach sich ziehen“, heißt es auf Instagram. Das Bündnis ruft für Freitag zu einer Kundgebung auf, zu der rund 1.000 Menschen erwartet werden.

Ein Polizist hatte in der Nacht zu Ostersonntag mindestens vier Mal auf den 21-Jährigen geschossen. Laut Obduktion wurde der junge Mann an der Hüfte, am Oberkörper und am Kopf verletzt. Drei Schüsse trafen den Deutschen von hinten. Ein vierter Schuss soll ihn am Oberschenkel gestreift haben. Er starb kurze Zeit später im Krankenhaus.

Der 27-jährige Schütze wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Dienst suspendiert. Gegen ihn läuft nun ein Verfahren wegen des Verdachts des Totschlags. Es gehe darum, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt worden sei. Für den Einsatz der Schusswaffe gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Sie dürfe in einer Notwehr- oder Nothilfesituation genutzt werden.

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