EU-Kommission: Apple und Meta müssen Millionenstrafe zahlen

  • April 23, 2025

Die Tech-Giganten Apple und Facebook-Mutter Meta sollen gegen EU-Recht verstoßen haben. Jetzt müssen sie eine saftige Strafe zahlen. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Die EU-Kommission verhängt gegen die US-Techkonzerne Apple und Meta Strafen in Höhe von 500 Millionen und 200 Millionen Euro. Die Firmen haben nach Ansicht der Behörde europäisches Digitalrecht verletzt. Gegen die Strafen kann noch vor Gericht vorgegangen werden.

Apple kündigte bereits an, die Strafe juristisch anzufechten. Konkret sollen die US-Unternehmen laut Kommission gegen das sogenannte Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen haben. Mit der Verordnung soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass mit einer marktbeherrschenden Stellung keine anderen Anbieter benachteiligt werden. Es ist das erste Mal, dass die Kommission Strafen unter dem DMA verhängt.

Nach Ansicht von Apple ist das Vorgehen der Kommission unfair. Man werde gezwungen, Technologie kostenlos abzugeben. „Wir haben Hunderttausende von Entwicklungsstunden investiert und Dutzende von Änderungen vorgenommen, um diesem Gesetz zu entsprechen“, teilte Apple mit. Trotz zahlloser Treffen verschiebe die Kommission immer wieder Zielvorgaben.

EU bestreitet Zusammenhang mit US-Zollpolitik

Die Strafen könnten Auswirkungen auf die aktuellen Spannungen zwischen den USA und der EU haben. Der republikanische Vorsitzende der US-Bundeshandelskommission (FTC), Andrew Ferguson, sagte jüngst bei einer Veranstaltung, dass es so aussehe, als sei der Digital Markets Act (DMA) eine Form der Besteuerung amerikanischer Unternehmen. Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren immer wieder hohe Strafen gegen US-Techunternehmen verhängt.

Die Brüsseler Behörde betont hingegen stets, dass Verfahren gegen amerikanische Techkonzerne nicht mit den aktuellen Spannungen mit Washington wegen des Zollstreits im Zusammenhang stehen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte Ende vergangener Woche unabhängig von den Verfahren Abgaben auf Werbeeinnahmen für große Online-Plattformen ins Spiel gebracht.

Nutzern stehen nicht alle Angebote zur Verfügung

In dem Verfahren geht es darum, dass Apple laut EU-Kommission App-Entwickler daran hindert, Verbrauchern Angebote außerhalb des App-Stores zugänglich zu machen. Nutzer könnten nicht in vollem Umfang von alternativen und günstigeren Angeboten profitieren, da der Konzern die Entwickler davon abhalte, sie direkt über solche Angebote zu informieren.

Metas Strafe ist laut Kommission auf dessen sogenanntes Pay-or-consent-Modell zurückzuführen. Die Brüsseler Behörde hatte bereits vergangenen Juli mitgeteilt, dass sie die Ansicht vertritt, dass dieses nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

Im Fokus steht, dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenlosen Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen. Es gebe Nutzern nicht ausreichend Möglichkeit, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende.

Nach Angaben der Kommission hat Meta im November 2024 eine andere Version des kostenlosen personalisierten Werbemodells eingeführt. Dabei gebe es eine neue Option, bei der weniger personenbezogene Daten verwendet werden sollen. „Die Kommission prüft derzeit diese neue Option.“ Die Strafe beziehe sich auf den Zeitraum des mutmaßlichen Rechtsverstoßes zwischen März 2024 und November 2024.

Höhere Strafen wären möglich gewesen

Wer sich nicht an den DMA hält, muss mit drastischen Sanktionen rechnen. Der Rechtstext sieht die Möglichkeit vor, Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen. Bei Wiederholungstätern kann dieser Satz auf 20 Prozent steigen.

Für das vergangene Jahr hatte Apple einen Umsatz von knapp 400 Milliarden US-Dollar (rund 370 Mrd. Euro) vermeldet. Bei Meta liegt der Wert Unternehmensangaben zufolge bei rund 165 Milliarden US-Dollar.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde aktualisiert.

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