Musikproduzent Jay-Z: Juristisches Tauziehen geht weiter

  • April 23, 2025

Nach ihrer Missbrauchsklage gegen Musikproduzent Jay-Z will die Frau nun seine Millionenklage abweisen lassen.

Die Frau, die Rapper Jay-Z (55) des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hatte, wehrt sich jetzt gegen seine Verleumdungsklage. Wie das US-Magazin „People“ berichtet, reichte die als Jane Doe geführte Klägerin am Dienstag einen Antrag ein, um Jay-Zs Klagen gegen sie abweisen zu lassen.

Der Fall begann im Dezember 2024, als die anonyme Klägerin schwere Vorwürfe gegen den Musiker erhob: Sie behauptete, Jay-Z und Sean „Diddy“ Combs hätten sie im Jahr 2000 auf einer Afterparty der MTV Video Music Awards vergewaltigt, als sie erst 13 Jahre alt war. Ihre Anwälte zogen diese Klage jedoch im Februar 2025 freiwillig zurück.

Jay-Z sieht seine Reputation beschädigt

Jay-Z, mit bürgerlichem Namen Shawn Carter, reagierte im März mit einer eigenen Klage gegen Jane Doe und ihre Rechtsvertreter Tony Buzbee und David Fortney. Er wirft ihnen böswillige Beschuldigung, Prozessmissbrauch und zivilrechtliche Verschwörung vor. Außerdem verklagte er Doe separat wegen Verleumdung und fordert Schadensersatz.

In seiner Klageschrift bezeichnet der Rapper die ursprünglichen Vergewaltigungsvorwürfe als wissentlich „falsch“ und „böswillig“. Die Klage sei „strategisch und taktisch kalkuliert“ gewesen, um ihn zu erpressen. Jay-Z gibt an, durch die Klage erhebliche Schäden erlitten zu haben, darunter Rufschädigung sowie finanzielle Verluste für sein Unternehmen Roc Nation in Höhe von über 20 Millionen Dollar.

Klägerin: Berufung auf „absolute Privilegien“

In ihrem neuen Antrag vom 22. April argumentiert die Klägerin nun, dass Jay-Zs Klage „keine Grundlage für einen rechtlichen Anspruch“ biete. Ihre Anwälte führen mehrere rechtliche Begründungen an.

Besonders interessant ist ihre Argumentation gegen den Verleumdungsvorwurf. Die Frau behauptet, dass ihre Aussagen in der ursprünglichen Klage und gegenüber Medien nach kalifornischem Recht rechtlich geschützt seien und daher „nicht die Grundlage für einen Verleumdungsanspruch bilden können“. Zudem führt sie an, dass Jay-Z nach seinen eigenen Angaben nicht durch ihre Aussagen geschädigt wurde, da er selbst behauptet hatte, ein NBC-News-Beitrag habe ihre Vorwürfe „widerlegt“ und dass „keine vernünftige Person“ geglaubt hätte, dass er sie sexuell missbraucht habe.

Streit um angebliche Beweise

Die rechtliche Auseinandersetzung wird zusätzlich durch eine angebliche Tonaufnahme erschwert. Jay-Zs Anwalt Alex Spiro erwähnte im März in einem „Good Morning America“-Interview eine Aufnahme, in der die Klägerin angeblich bestreite, dass Jay-Z sie jemals missbraucht habe. „Sie sagt unmissverständlich, dass Mr. Carter das nicht getan hat“, behauptete Spiro. „Der einzige Grund, warum Mr. Carter überhaupt in diese Sache verwickelt ist, war, dass sie von einem Anwalt gedrängt wurde, ihn einzubeziehen.“ Der Anwalt der Klägerin, Tony Buzbee, wies diese Darstellung entschieden zurück und bezeichnete Spiros Behauptungen als „offensichtliche Lüge“.

Wie „People“ berichtet, haben sowohl Jay-Z als auch Jane Doe und ihre Anwälte bislang keine weiteren öffentlichen Stellungnahmen zu den neuesten Entwicklungen abgegeben. Es wird erwartet, dass das Gericht in den kommenden Wochen über den Antrag auf Abweisung entscheiden wird.

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