Strafprozess im VW-Dieselskandal: Staatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen

  • April 25, 2025

Im Strafprozess gegen vier ehemalige Führungskräfte des Volkswagen-Konzerns wegen des Dieselskandals hat die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert. Ein Angeklagter soll eine Haftstrafe von vier Jahren erhalten, zwei Angeklagte von je drei Jahren und ein Angeklagter zwei Jahre zur Bewährung, wie eine Pressesprecherin des Landgerichts Braunschweig am Freitag mitteilte. Ihnen wird Betrug in besonders schwerem Fall vorgeworfen. 

Der Dieselskandal war im September 2015 bekannt geworden: Volkswagen räumte damals ein, bei bestimmten Dieselmotoren der Marken Volkswagen, Seat, Audi und Skoda eine Software verbaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid auf dem Prüfstand senkte, nicht aber im Straßenverkehr. Weltweit waren nach Konzernangaben elf Millionen Autos betroffen.

Der Strafprozess begann nach mehreren Jahren Vorbereitung und Verschiebungen wegen der Corona-Pandemie im September 2021. Das Verfahren gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wurde abgetrennt und ist mittlerweile aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt. 

Die Anklage gegen die vier ehemaligen Führungskräfte, darunter Ingenieure und Motoren-Verantwortliche, umfasst fast 700 Seiten. Die Staatsanwaltschaft wollte in dem Verfahren klären, wer wann was über die eingebaute illegale Software in den Dieselautos wusste, die den wahren Ausstoß von Stickoxiden im Fahrmodus verschleierte. Die Verteidigung will ihre Plädoyers nach AFP-Informationen ab dem 5. Mai halten. Ein Urteil könnte noch im Mai fallen.  

Volkswagen hatte zum Prozessauftakt erklärt, es liege „im Interesse der Mitarbeiter, Anteilseigner und des ganzen Unternehmens, die Sachverhalte, die zur Dieselkrise geführt haben, juristisch restlos aufzuklären“. Die Krise gehöre zur Geschichte des Unternehmens dazu. Gleichzeitig handle es sich um eine „Anklage gegen Einzelpersonen“. Für das Fehlverhalten als Unternehmen habe der VW-Konzern „die Verantwortung übernommen“. Das Unternehmen zahlte – Stand 2021 – mehr als 32 Milliarden Euro an Strafen, Entschädigungen und Gerichtskosten. 

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