Tatort Grundschule: Missbrauch auf Schultoilette – Gericht ordnet Psychiatrie an

  • April 25, 2025

Ein 26-jähriger ohne festen Wohnsitz steht unter dem Verdacht, Grundschulkinder auf Schultoiletten sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht ordnete seine Einweisung an.

Das Krefelder Landgericht hat den 26-Jährigen, der Grundschüler auf Schultoiletten in Krefeld sexuell missbraucht haben soll, in die Psychiatrie eingewiesen. Der Verteidiger des Angeklagten protestierte vergeblich dagegen. „Mein Mandant will sich nicht untersuchen lassen“, sagte er. Die Fälle hatten vor fünf Monaten für Entsetzen gesorgt. Dem Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. 

Beim Prozessauftakt verweigerte der 26-Jährige die Aussage und wollte nicht einmal über seinen bisherigen Lebenslauf sprechen: „Nein, will ich nicht“, sagte er. Weil er auch mit keinem Psychiater kooperieren will, entschloss sich das Gericht, ihn zur Beobachtung einzuweisen. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.

Tatort Grundschultoilette

Am 20. November soll er in Krefeld an zwei Grundschulen auf der Toilette zwei Jungen unter 14 Jahren sexuell missbraucht haben. Außerdem soll er am 5. November, also zwei Wochen zuvor, auf einem Spielplatz in Krefeld versucht haben, ein Kind zu missbrauchen. Es war aber schreiend davongerannt.

Der Deutsche hatte zum Zeitpunkt der Festnahme keinen festen Wohnsitz und ist mehrfach vorbestraft, allerdings nicht einschlägig. Sein Strafregister weist acht Eintragungen aus, darunter auch eine Haftstrafe von acht Monaten. Dabei ging es um Raub, Sozialbetrug, Leistungserschleichung und Diebstahl. 

Vermindert schuldfähig?

Laut Anklage war der 26-Jährige zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig. Warum, dazu sollte ein psychiatrischer Sachverständiger Näheres sagen, was aber am ersten Prozesstag nicht geschah. Dafür wurde bekannt, dass der Angeklagte bereits vor drei Jahren psychiatrisch untersucht worden war. 

Dem 26-Jährigen wird im aktuellen Verfahren schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in vier Fällen vorgeworfen, wobei es in zwei Fällen beim Versuch geblieben sein soll. Opfer sollen Jungen zwischen sechs und neun Jahren gewesen sein. Zur Anwendung von körperlicher Gewalt sei es in keinem der Fälle gekommen, sagte die Staatsanwältin. 

Eine Grundschullehrerin schilderte als Zeugin, wie verstört einer ihrer Schüler vom Toilettengang nach etwa fünf Minuten zurückgekehrt war und ihr erzählte, was dort passiert sei. Für den Prozess sind bis zum 4. Juni vier Verhandlungstage angesetzt.

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