Gericht: Hundehalterin muss Pit-Bull-Mischling abgeben

  • Mai 7, 2025

Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen muss einem Gerichtsurteil zufolge ihren Pit-Bull-Mischling abgeben. Die Stadt Solingen durfte der Klägerin die Haltung des gelisteten Hunds untersagen, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag mitteilte. Bei dem Hund handelt es sich um eine Kreuzung eines American Pit Bull Terriers und damit um einen sogenannten gefährlichen Hund. Die Rassebeurteilung durfte dabei auf Standards privater Zuchtverbände gestützt werden.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Pit Bull Terrier wie auch seine Kreuzungen nach dem nordrhein-westfälischen Landeshundegesetz zu den gefährlichen Hunden zählen. Dazu gehören ebenso die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Die Stadt Solingen ging demnach zu Recht davon aus, dass es sich bei dem Hund der Klägerin um eine Kreuzung eines American Pit Bull Terriers mit einem anderen Hund handelte, bei dem das Erscheinungsbild eines Pit Bulls deutlich hervortritt. 

Die Rassebeurteilung könne dabei auf die Rassestandards privater Zuchtverbände gestützt werden, hieß es weiter. An deren Bestimmtheit äußerte das Oberverwaltungsgericht entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung „keine durchgreifenden Zweifel“.

Die Klägerin habe auch keinen Anspruch darauf, dass ihr die Haltung des gefährlichen Hunds erlaubt werde, stellte das Oberverwaltungsgericht weiter fest. Sie habe kein besonderes privates Interesse an der weiteren Haltung nachgewiesen. Auch könne sie sich nicht auf ein öffentliches Interesse berufen. Die Revision wurde nicht zugelassen, dagegen kann Beschwerde eingelegt werden.

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