EU-Parlament beschließt Lockerung der CO2-Grenzwerte für Autobauer

  • Mai 8, 2025

Die Autoindustrie in der EU bekommt mehr Zeit, um die zum Jahresbeginn verschärften CO2-Grenzwerte einzuhalten. Die Abgeordneten des Europaparlaments in Straßburg stimmten am Donnerstag mit großer Mehrheit für eine Gesetzesänderung, mit der die meisten Autohersteller drohenden Bußgeldern entgehen dürften. Am Verbrenner-Aus für Neuwagen ab 2035 hielten die Abgeordneten am Donnerstag fest.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte eine „Atempause“ für die Hersteller vorgeschlagen: Sie sollen den Kohlendioxid-Ausstoß ihrer Neuwagen des laufenden Jahres mit den Werten der kommenden zwei Jahre verrechnen können. Wer die Grenzwerte in diesem Jahr verfehlt, könnte das also 2026 und 2027 noch ausgleichen.

Dabei geht es um die sogenannte Flottengrenzwerte, also Vorgaben, wie viel Kohlendioxid die von einem Hersteller abgesetzten Neuwagen im Schnitt höchstens ausstoßen dürfen. Für jeden Autobauer gilt ein individueller Wert. Diese Werte sind in diesem Jahr gesunken und sollen ab 2035 bei Null liegen – das ist das faktische Aus für neue Verbrenner-Pkw.

Konzerne wie Volkswagen und Renault haben Probleme, die verschärften Abgasvorgaben zu erreichen. Sie hatten in Brüssel mehr Flexibilität gefordert, denn bei einem Verfehlen der EU-Ziele drohen Bußgelder.

Die 27 EU-Staaten müssen die Gesetzesänderung noch formal absegnen, sie hatten am Mittwoch aber bereits mehrheitlich zugestimmt. Darüber hinaus sieht das Gesetz bereits eine weitere Möglichkeit vor, um Strafen zu umgehen: Hersteller können sich mit Konkurrenten in sogenannten Pools zusammenschließen, es gilt dann ein durchschnittlicher Grenzwert.

Abgeordnete der Rechtsaußen-Fraktionen im Europaparlament hatten weitere Anträge eingebracht, mit denen sie das für 2035 beschlossene Verbrenner-Aus kippen wollten. Dafür gab es am Donnerstag keine Mehrheit. Langfristig fordert aber auch die Europäische Volkspartei (EVP) um CDU und CSU eine Abkehr vom Verbrenner-Aus.

Spätestens wenn Ende des Jahres eine grundsätzliche Überprüfung des Gesetzes ansteht, dürfte das für Streit in der neuen Bundesregierung sorgen. Im Gegensatz zur Union will die SPD daran festhalten, im Koalitionsvertrag konnten sich beide Seiten nur auf eine allgemeine Formulierung einigen.

jhm/ilo

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