
Ein Mann tötet seine Freundin, über ein Jahr später endet nun sein Strafprozess. Die Frage nach dem Motiv bleibt jedoch trotz aller Mühen unbeantwortet.
Er hat seine Freundin erwürgt und die Leiche monatelang aufgebahrt – nun verurteilte das Frankfurter Landgericht den 66-Jährigen wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von elfeinhalb Jahren. Doch eine wesentliche Frage bleibt offen: Aus welchem Grund hat er die 59-Jährige am Mittag des 2. Februar 2024 getötet? Ein Motiv für die Tat sei trotz aller Mühen nicht gefunden worden, sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer und sprach von „gespielten Erinnerungslücken“ des 66-Jährigen: „Sie sagen hier nicht die volle Wahrheit.“
Der in Schmitten (Hochtaunuskreis) lebende Mann hatte die Tötung der Frau, mit der er eng befreundet gewesen war, zwar gestanden. Vor der Tat hätten sie gemeinsam friedlich im Wohnzimmer ihrer Frankfurter Wohnung gesessen, so seine Schilderung. „Warum machst du das?“, habe sie gefragt, als er ihr an den Hals gegriffen habe. Laut Urteil würgte er minutenlang, bis sie tot war. „Es war ein langsames Sterben“, so der Richter.
Raumspray gegen Verwesungsgeruch
Anschließend schleifte er die Leiche in das Schlafzimmer, legte Kopf und Beine auf Kissen und deckte den Körper zu. Die Wohnung der Getöteten verließ er in den kommenden Wochen nur zum Einkaufen. Gegen den zunehmenden Verwesungsgeruch half er sich laut Urteil mit Raumsprays und dem Zukleben der Türspalten. Mit dem Handy der Getöteten kommunizierte er mit deren Angehörige und Freunde, so vermittelte er den Eindruck, sie lebe noch. Über zwei Monate nach der Tat rief die Tochter der Getöteten die Polizei.
Gegenüber den Beamten behauptete der Mann, es seien Bomben und Stolperdrähte in der Wohnung. Ein Spezialkommando drang schließlich in die Wohnung ein und nahm ihn fest, im Schlafzimmer entdeckten die Polizisten die Leiche.
Früheres Gericht warnte
Es war nicht das erste Mal, dass er jemanden gewürgt hatte, die früheren Taten liegen jedoch Jahrzehnte zurück. So drückte er 1980 einer Prostituierten den Hals zu. 1988 drang er in ein Haus ein und würgte ein ihm unbekanntes elfjähriges Mädchen. Dann ließ er von ihr ab, entschuldigte sich und lief davon. Ein Gericht ließ ihn daraufhin für über zwei Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen, da er „eine Gefahr für die Allgemeinheit“ sei, wie es in dem Urteil hieß. Es müsse damit gerechnet werden, dass er das nächste Mal nicht mit dem Würgen aufhöre und sein Opfer umbringe.
„Wenn Sie aus der Haft rauskommen, sind Sie in einem Alter, in dem Sie hoffentlich für niemanden mehr eine Gefahr sind“, sagte nun der Richter während seiner Urteilsbegründung zu dem 66-Jährigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert, der Rechtsanwalt plädierte auf eine Freiheitsstrafe von höchstens zehn Jahren.