
Der wachsende Bedarf an Mitteln gegen Kopfläuse lässt darauf schließen, dass die lästigen Krabbeltiere häufiger vorkommen. In Kitas und Grundschulen ist die Übertragungsrate hoch.
Der Befall mit Kopfläusen nimmt in Mecklenburg-Vorpommern nach Einschätzung der Barmer-Krankenkasse beständig zu. Darauf lasse die wachsende Zahl ärztlich verordneter Läusemittel für Kinder schließen. So seien im Jahr 2023 im Nordosten für 807 bei der Barmer versicherte Kinder bis zwölf Jahre Kassenrezepte für Läusemittel ausgestellt worden. Das seien gut 50 Prozent mehr gewesen als noch im Jahr 2021.
Und die Zahl der Verordnungen in den ersten drei Quartalen 2024 deute deutlich auf eine Fortsetzung des ansteigenden Trends hin, teilte die Ersatzkasse in Schwerin mit.
Auch andere gesetzliche Krankenversicherungen hatten solche Entwicklungen registriert. Die Barmer gehört zu den größten Ersatzkassen. In Mecklenburg-Vorpommern zählt sie nach eigenen Angaben rund 265.000 Versicherte, deren Daten anonymisiert für die Analyse genutzt wurden.
Da viele Läusemittel zudem ohne Rezept und auf eigene Kosten bezogen würden, sei davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl der Betroffenen deutlich höher sei. „Die kleinen Parasiten sind zwar lästig, aber in der Regel ungefährlich. Dennoch sollte man sie so schnell wie möglich bekämpfen, um Entzündungen an der Kopfhaut zu vermeiden und eine Übertragung zu verhindern“, riet Barmer-Landesgeschäftsführer Henning Kutzbach.
Barmer-Landeschef: enger Kontakt begünstigt Übertragung
Zudem trat er der weit verbreiteten Annahme entgegen, Läuse hätten mit Unsauberkeit zu tun. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen persönlicher Hygiene und Kopfläusen. Vielmehr begünstigten enge zwischenmenschliche Kontakte, wie sie vor allem in Kindergärten und Grundschulen stattfinden, die Ausbreitung. „Sobald Kita, Schule oder Hort Lausbefall meldet, sollten Eltern ihre Kinder regelmäßig auf Kopfläuse hin untersuchen“, betonte Kutzbach.
Bei Befall sei eine Kur gemäß den Beipackzetteln der Medikamente wichtig. Zudem sollten Schlafanzüge, Bettwäsche und Handtücher bei 60 Grad gewaschen werden. Kuscheltiere, die nicht in die Waschmaschine können, sollten für drei Tage in eine Plastiktüte gepackt werden. Eine Desinfektion der gesamten Wohnung oder der Einsatz von Insektiziden sei hingegen nicht notwendig.
Meldepflicht bei Lausbefall
Laut Infektionsschutzgesetz sind Eltern verpflichtet, die Leitung der Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes unverzüglich zu informieren, sollten sie Läusebefall festgestellt haben. Daraufhin werden von der Einrichtung andere Eltern und das örtliche Gesundheitsamt informiert. Ein Kind, bei dem Kopfläuse festgestellt wurden, darf Kita oder Schule erst dann wieder besuchen, wenn durch dieses keine Weiterverbreitung der Kopfläuse mehr zu befürchten ist.