Prozesse: Prozess um falsche Ärztin: Angeklagte äußert Bedauern

  • Mai 26, 2025

Im neu aufgerollten Verfahren gegen eine wegen dreifachen Mordes verurteilte falsche Ärztin hat die Verteidigung maximal acht Jahren Haft gefordert. Die Angeklagte zeigte Reue.

Im Revisionsprozess gegen eine wegen dreifachen Mordes verurteilte falsche Ärztin hat die Angeklagte in ihrem letzten Wort vor Gericht ihr Bedauern ausgedrückt. Sie bereue jede Sekunde, sagte die 54-Jährige. „Aber die Zeit lässt sich nicht umdrehen. Daher bleibt mir nur eins: mich für die weiteren Umstände von tiefstem Herzen und aufrichtig zu entschuldigen“, erklärte sie. Ihre Verteidiger plädierten für eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. 

Angeklagte erschlich sich Anstellung als Anästhesistin

Die Frau hatte sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) erschlichen und war dort jahrelang tätig. Nach Überzeugung des Kasseler Landgerichts starben durch Behandlungsfehler der Frau drei Patienten, andere trugen schwere Schäden davon. 

Im Mai 2022 war sie deshalb unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 6. Große Strafkammer stellte damals auch die besondere Schwere der Schuld fest. 

BGH hob Urteil teilweise auf

Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung teilweise auf, weil er unter anderem den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah. Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts muss den Fall nun neu entscheiden. 

Verteidiger Jan Astheimer plädierte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise Körperverletzung im minderschweren Fall. Sein Kollege Thomas Hammer sprach sich für eine Haftstrafe zwischen sieben und acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung aus. Auf die Strafe sei die Zeit der Untersuchungshaft von fünf Jahren und sieben Monaten anzurechnen, so die Anwälte.

Verteidigung sieht keinen Hinweis auf Vorsatz

Die Verteidiger betonten den „Heilungswillen“ der Angeklagten, auch wenn außer Frage stehe, dass sie nicht über die erforderliche Qualifikation als Anästhesistin verfügt und sich die Tätigkeit erschwindelt habe. Sie habe sich nach Zeugenaussagen in hohem Maße für Patienten eingesetzt, sei als engagiert, empathisch und wissbegierig beschrieben worden. 

Es habe seitens der Klinik keine Kritik an ihrer Arbeit gegeben, niemand habe sich beschwert oder ihr gesagt, dass sie unfähig für die Tätigkeit als Narkoseärztin sei. Ein Tötungsvorsatz scheide aus. Es gebe nicht den geringsten Hinweis, dass die drei Todesfälle von ihr intendiert oder in Kauf genommen worden seien.

Urteil soll am Mittwoch fallen

Die Staatsanwaltschaft hat in dem aufgerollten Verfahren 15 Jahre Haft für die Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen sowie wegen Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen gefordert. 

Die Nebenklage hat beantragt, die 54-Jährige wegen Mordes in Tateinheit mit Missbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen sowie der Verabreichung von Betäubungsmitteln zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Ein Urteil soll am Mittwoch fallen.

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