Neuer Vorstoß aus Union und SPD für erleichterten Abschuss von Drohnen

  • Mai 27, 2025

Politiker von Union und SPD dringen auf die bereits länger geplante Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, um der Bundeswehr den Abschuss verdächtiger Drohnen über Deutschland zu erlauben. „Wir brauchen grundsätzlich die gesetzlichen Befugnisse für die Bundeswehr und auch die Sicherheitsbehörden, Drohnen abzuschießen oder auszuschalten“, sagte der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter dem „Handelsblatt“. Ähnlich äußerte sich SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese.

Es sei auch notwendig, sowohl bei der Bundeswehr als auch bei den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern die Fähigkeitslücken im Bereich der Drohnenabwehr und der elektronischen Kriegsführung zu schließen, mahnte Kiesewetter weiter. Er verwies auf Defizite beim sogenannten Jamming – dem Einsatz elektronischer Störmaßnahmen etwa zur Blockade von Funksignalen zwischen Pilot und Drohne.

„Wir waren bereits in der vergangenen Legislaturperiode bestrebt, zu einer gesetzlichen Lösung zu kommen, die ein größtmögliches Maß an Sicherheit ermöglicht“, sagte Wiese ebenfalls dem „Handelsblatt“. Insofern begrüße er es ausdrücklich, wenn man nun bei der Detektion von Drohnen, also dem Erkennen oder Aufspüren und der Abwehr der Flugobjekte im Zusammenspiel von Bund und Ländern „mit einer wirksamen Regelung schnell vorankommt“.

Die rot-grüne Minderheitsregierung hatte bereits im Januar einen Entwurf für die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vorgelegt, um eine Rechtsgrundlage für den Abschuss von Drohnen in Gefahrensituationen zu schaffen. Wegen der Neuwahlen und des Regierungswechsels war die Gesetzesänderung dann aber nicht mehr beschlossen worden. Vorgesehen war damals, den Streitkräften auch „Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge“ zu erlauben – allerdings nur als „ultima ratio“ im Zuge der Amtshilfe für die Polizeibehörden der Länder. 

Kiesewetter sagte dazu nun, er halte die damaligen Vorschläge für „nicht effizient genug“. Er argumentierte, „damit wäre keiner der bisherigen Drohnenüberflüge verhindert worden“. Sinnvoll sei vielmehr, über eine generelle Anpassung der Befugnisse für die Bundeswehr oder einen Spannungsfall gemäß Grundgesetz nachzudenken, damit eine „effiziente Abwehr von Drohnen, die Verhinderung von Spionageüberflügen und der konsequente Abschuss“ möglich würden.

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