
Vor fast 30 Jahren soll ein heute 70-Jähriger zwei Menschen ermordet haben. Eine DNA-Auswertung brachte die Ermittler auf seine Spur. Jetzt verkünden die Richter ihre Entscheidung.
Im Doppelmordprozess gegen einen 70-Jährigen, der vor fast 30 Jahren ein Ehepaar in Völklingen ermordet haben soll, wird am Mittwoch (10.00 Uhr) das Urteil des Landgerichts in Saarbrücken erwartet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in sieben Fällen verbüßen.
Oberstaatsanwaltschaft und Nebenklagevertreterinnen hatten vor zwei Wochen zudem beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.
Für den Oberstaatsanwalt stand außer Frage, dass der drogenabhängige Angeklagte im Dezember 1996 ein befreundetes Ehepaar zu Hause erschlagen und ausgeraubt hatte. Danach soll er die Wohnräume an vier Stellen in Brand gesetzt haben, um seine Tat zu verdecken. Dabei habe er in Kauf genommen, dass sieben andere Menschen im Gebäude grausam sterben könnten. Bei der Tat soll der jordanische Staatsangehörige aus Habgier und Heimtücke gehandelt haben.
Die Frau (51) war nach dem Überfall noch am Tatort den Verletzungen erlegen, der Ehemann (40) war einen Tag später im Krankenhaus gestorben.
Neue Auswertung der alten Blutspur führte zum Angeklagten
Weil es keine Einbruchsspuren gab, war die Polizei davon ausgegangen, dass sich Opfer und Täter kannten. Bereits 1996 war der heutige Angeklagte als Zeuge vernommen worden, weil die Mordkommission ein Foto von ihm und dem Ehemann in der Wohnung entdeckt und ihn mit Hilfe von Zeugenaussagen identifiziert hatte. Bereits damals hatte er sich in Widersprüche verwickelt und die Tat geleugnet – wie auch im Laufe des aktuellen Gerichtsverfahrens.
Durch die regelmäßige Bearbeitung sogenannter Cold Cases, also ungelöster alter Fälle, waren die Ermittler erneut auf seine Spur gekommen. Nach neuen Auswertungen konnte DNA unter den Fingernägeln des Toten dem 70-Jährigen zugeordnet werden, ebenso Blutspuren im Inneren einer Geldbörse, die der Täter damals angezündet hatte, um Spuren zu verwischen.