Sicherheit: Spranger: Messerverbot in Bussen und Bahnen ab Sommer

  • Juni 7, 2025

Messerangriffe gibt es in Berlin häufig. Mit Verbotszonen an kritischen Orten versucht die Politik gegensteuern. Nun soll das Verbot auf Busse und Bahnen ausgeweitet werden.

Das geplante Waffen- und Messerverbot im Berliner Nahverkehr soll ab Sommer gelten. Laut Innensenatorin Iris Spranger (SPD) wird der Senat CDU und SPD noch im Juni die gesetzliche Grundlage beschließen. „Waffen und Messer haben im öffentlichen Personennahverkehr nichts verloren. Genau das stellen wir mit einer neuen Rechtsverordnung unmissverständlich klar“, sagte Spranger der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der RBB darüber berichtet. 

Mit der Verordnung werde eine eindeutige Rechtslage geschaffen, so die Innensenatorin. Danach werden Waffen und Messer in U- und S-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen, auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen verboten. Die Polizei erhalte dadurch die Möglichkeit, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten zu kontrollieren, betonte Spranger. Bei Verstößen seien hohe Bußgelder möglich. Wird die Verordnung wie geplant im Juni vom schwarz-roten Senat verabschiedet, könnte sie ab Mitte Juli in Kraft treten.

Ausweitung bisheriger Verbote

„Die Ausweitung von Waffen- und Messerverbotszonen gehört als elementarer Bestandteil zur Berliner Strategie gegen Messerkriminalität“, betonte Spranger. Seit 15. Februar gilt so ein Verbot in drei Gebieten Berlins mit viel Kriminalität: den Görlitzer Park und das Kottbusser Tor in Kreuzberg sowie den Leopoldplatz im Wedding. 

In diesen drei Zonen wurden laut Spranger seitdem rund 90 Messer aus dem Verkehr gezogen und fast 140 Ordnungswidrigkeiten erfasst. Die Polizei kann in solchen Fällen Waffen und Messer einziehen und eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängen.

In Verbotszonen rund 90 Messer sichergestellt

Das Verbot gilt für Messer aller Art und für klassische Schusswaffen ebenso wie für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen – und zwar auch dann, wenn die Besitzer einen sogenannten kleinen Waffenschein haben. Bei Messern gilt das Verbot umfassend und unabhängig von der Klingenlänge. Verboten sind auch Taschen- und Küchenmesser. Entsprechende Hinweisschilder wurden seinerzeit in den Gebieten aufgestellt und Informationsblätter verteilt. 

Verbot angekündigt nach tödlicher Messerattacke 

Die Ausweitung des Waffen- und Messerverbots hatte die Innenverwaltung Mitte April nach einer Videoschalte von Vertretern des Senats, der Polizei und Bundespolizei, der Verkehrsbetriebe (BVG) und der S-Bahn angekündigt. Zuvor war es zu einer tödlichen Messerattacke in einer U-Bahn gekommen. „Mit dem Waffen- und Messerverbot im ÖPNV wollen wir die Sicherheit für die zahlreichen Fahrgäste erhöhen“, erklärte Spranger nun. 

Laut Polizei stach ein 43 Jahre alter Syrer am 12. April einen 29-jährigen Deutschen in einer U-Bahn mit einem Küchenmesser nieder und verletzte diesen tödlich. Zuvor sollen die Männer in einem Zug der U12 im Berliner Westen in Streit geraten sein. Der mutmaßliche Angreifer wurde wenig später auf der Straße von einem Polizisten angeschossen, weil er mit einem Küchenmesser auf mehrere Beamte zugegangen sein soll. Er starb später in einem Krankenhaus.

Derzeit Messerverbot an zwölf Bahnhöfen

Derzeit gilt ein Waffen- und Messerverbot an einigen Berliner Bahnhöfen. Betroffen sind laut Bundespolizei die Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. Die Regelung läuft allerdings am 30. Juni aus, wenn sie nicht verlängert wird.

Die Polizei beobachtet bundesweit und in Berlin eine Zunahme von Messerangriffen im öffentlichen Raum. Laut Kriminalstatistik wurden in der Hauptstadt im vergangenen Jahr insgesamt 3.412 Fälle erfasst. Mehr als die Hälfte der Messerangriffe (51,7 Prozent, 1.765 Fälle) erfolgten demnach in der Öffentlichkeit.

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