Diplomatie: Neue Botschafterposten: Hanefeld in USA – Kahl zum Vatikan

  • Juni 9, 2025

Immer im Sommer wechseln zahlreiche Mitarbeiter des Auswärtigen Amts auf neue Posten. Im Jahr des Regierungswechsels gibt es zahlreiche Änderungen auf Schlüsselposten.

Der bisherige deutsche Botschafter in Äthiopien, Jens Hanefeld (60), wird neuer deutscher Botschafter in den USA. Hanefeld löst in Washington nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Regierungskreisen Andreas Michaelis ab, der regulär in Pension geht. Die Personalie gehört demnach zu einem Tableau, das Außenminister Johann Wadephul (CDU) zum einheitlichen Versetzungstermin des Auswärtigen Amts im Sommer vorbereitet und in Regierung und Koalition abgestimmt hat. Bruno Kahl (62), der seit 2016 Präsident des Bundesnachrichtendienstes ist, wird nach diesen Informationen neuer deutscher Vertreter beim Heiligen Stuhl in Rom.

Hanefeld war bereits zwei Mal im Laufe seiner Diplomatenkarriere an der deutschen Botschaft in Washington stationiert: von 1997 bis 2000 und von 2009 bis 2014 als Gesandter und stellvertretender Botschafter. Von 2014 bis 2024 hatte er eine Sonderbeurlaubung zur Volkswagen AG und war dort Leiter der Bereiche Internationale und Europäische Politik sowie Handelspolitik. Diese Position dürfte vor dem Hintergrund des Streits um Autozölle mit den USA eine nicht unerhebliche Qualifikation sein. Der „Spiegel“ hatte bereits am Donnerstag über die Personalie Hanefeld berichtet.

Botschaftertableau am Mittwoch im Kabinett

Das von Wadephul vorbereitete Botschaftertableau soll an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. An zentralen Schlüsselposten würden damit deutsche Interessen auch künftig durch sehr erfahrene Diplomatinnen und Diplomaten vertreten, hieß es aus Regierungskreisen. 

Auch bei der Leitung der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der Europäischen Union (EU) in Brüssel gibt es nach dpa-Informationen einen Rückkehrer: Thomas Ossowski arbeitet derzeit als EU-Botschafter in der Türkei und war zuvor als hochrangiger deutscher Diplomat in Brüssel tätig. 

Sicherheitspolitischer Experte wird Nato-Botschafter

Neuer Nato-Botschafter wird demnach Detlef Wächter, bisher Botschafter in Oslo. Er verfügt über breite sicherheitspolitische Expertise. Von 2005 bis 2007 arbeitete er an der Ständigen Vertretung bei der Nato in Brüssel, im Bundeskanzleramt war er von 2007 bis 2010 stellvertretender Leiter des Referats für Sicherheitspolitik mit Zuständigkeit für USA, Kanada, Westeuropa und die Türkei. Nach Stationen in Washington und als Leiter des Referats Nordamerika im Auswärtigen Amt war er von 2015 bis 2017 Leiter des Referats Sicherheitspolitik im Kanzleramt und zuständig für die Nato-Staaten. Von 2019 bis 2022 arbeitete er im Verteidigungsministerium in Berlin. 

Bisherige Botschafterin bei UN wechselt nach Genf

Ricklef Beutin, bisher Leiter der AA-Zentralabteilung, wird neuer Ständiger Vertreter Deutschlands bei den Vereinten Nationen (UN) in New York. Dort soll er für die deutsche Kandidatur für den nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat 2027/28 werben. Antje Leendertse, bisher in New York, übernimmt die Ständige Vertretung bei den UN in Genf. Die bisherigen AA-Staatssekretäre Susanne Baumann und Thomas Bagger übernehmen europäische Schlüsselposten: Baumann löst in London Miguel Berger ab, der als Botschafter nach Warschau wechselt. Bagger wird neuer Botschafter in Rom. 

Mehrstufiges Verfahren zur Besetzung von Botschafterposten

Botschafter- und Botschafterinnenposten werden in einem mehrstufigen Verfahren besetzt. Nach Abschluss des Planungsprozesses, der mehrere Monate dauern kann, wird bei der Regierung des Gastlandes ein sogenanntes Agrément beantragt. Wurde dieses erteilt, stellt der Bundespräsident ein Beglaubigungsschreiben aus, das bei Amtsantritt dem Staatsoberhaupt des Gastlandes überreicht werden muss. 

Aus dem Auswärtigen Amt hieß es, es sei „gute diplomatische und protokollarische Praxis, zunächst das Gastland über eine geplante Entsendung von Botschafterinnen und Botschaftern zu informieren und hierzu das Einverständnis der betreffenden Gastregierung einzuholen“. Um der Entscheidung des Gastlandes nicht vorzugreifen, bestätige man Personalien daher grundsätzlich erst nach einer Zustimmung der Gastregierung.

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