
Das Auszahlen von Bargeld ist an Bedingungen geknüpft und limitiert. Die Teilnahme an dem System des Landes ist für die Kommunen freiwillig.
Die Einführung der rheinland-pfälzischen Bezahlkarte für Geflüchtete auf kommunaler Ebene steht kurz bevor. Der Ministerrat stimmte einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und den Landkreisen sowie kreisfreien Städten zu, wie Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) in Mainz mitteilte. Nach Information des Landtags könnte die kommunale Seite damit noch im Juni die Vereinbarung unterzeichnen und dann die Einführung der Bezahlkarte mit landesweit einheitliche Standards für Leistungen beginnen.
Die rheinland-pfälzische Bezahlkarte wird nach Angaben der Ministerin grundsätzlich mit den Funktionen Überweisung und Lastschrift ausgestattet sein. Auf ausdrücklichen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände werde dabei eine sogenannte Positivliste eingeführt: Überweisungen sind demnach nur auf zuvor freigegebene IBAN-Kontonummern möglich.
Kommunen entscheiden selbst über Teilnahme
Die kommunalen Spitzenverbände hätten sich bewusst für dieses Verfahren ausgesprochen, berichtete die Integrationsministerin. Sie würden darin einen notwendigen Schritt sehen, um den Kommunen gezielte Steuerungsmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung vor Ort zu sichern.
Bereits im Januar hatte das Land Maßgaben zur Ausgestaltung der Bezahlkarte formuliert: Darunter fiel die Empfehlung für einen monatlich abhebbaren Bargeldbetrag in Höhe von 130 Euro pro Person und Monat. Diese Maßgaben würden weiterhin gelten, betonte die Integrationsministerin. Die Teilnahme an dem System sei jedoch freiwillig. Jede Kommune entscheide selbst über die Teilnahme und den Umfang der Nutzung.