
Smarte Rauchmelder, Weitergabe von Gesundheitsdaten oder private Videoüberwachung – über zu wenig Arbeit kann die NRW-Datenschutzbeauftragte nicht klagen. Ihr Rat: Nicht zu sorglos sein mit Daten.
Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk hat im vergangenen Jahr rekordträchtige 12.490 Eingaben bei ihrer Behörde verzeichnet. Nur 2019 habe es ähnlich viele gegeben, stellte Gayk bei der Vorlage des 30. Tätigkeitsbericht ihrer Behörde fest.
So deckten die Datenschützer etwa die rechtswidrige Praxis von elf Versicherungsunternehmen in NRW auf, die illegal sensible Gesundheitsdaten untereinander ausgetauscht hatten. Die Landesbehörde erwirkte auch, dass der heimliche Einsatz von Emotionserkennungssoftware durch einen Callcenter-Betreiber aus NRW beendet wurde.
Auch die Praxis eines in NRW ansässigen Online-Wetter-Unternehmens, ohne wirksame Einwilligung Standortdaten seiner Nutzer an Dritte weiterzugeben, sei gestoppt worden. Nicht zuletzt schritten die NRW-Datenschützer bei einer großen Wohnungsgesellschaft ein, die smarte Rauchwarnmelder mit Klimamonitoring-Funktion in Wohnungen hatte einbauen lassen. Das habe viele Mieter verunsichert, so die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW.
Kritik an Plänen der neuen Bundesregierung
Gayk kritisierte Pläne der neuen schwarz-roten Bundesregierung, Kompetenzen der Datenschutzaufsicht über Unternehmen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten zu zentralisieren. Bisher liegt die Aufsicht bei den jeweiligen Landesdatenschützern. Die Datenschutzaufsicht nah an der lokalen Wirtschaft habe sich seit Jahrzehnten bewährt. Denn ein großer Teil der Eingaben bei der Landesbehörde betreffe den Wirtschaftsbereich, so Gayk. Mit einem Wechsel zu einer Bundesbehörde verlören die Unternehmen die wichtige leicht zugängliche Beratung.
Die oberste NRW-Datenschützerin warnt zugleich vor einem Abbau des Datenschutzes zugunsten neuer Sicherheitsgesetze im Bund und im Land. Neben der Idee, Künstliche Intelligenz (KI) zur Gesichtserkennung einzusetzen, sei auch der in NRW ins Spiel gebrachte Zugriff des Verfassungsschutzes auf private Videoüberwachungsanlagen besorgniserregend.
Vorsicht bei privater Videoüberwachung
Von privater Videoüberwachung wie etwa im öffentlichen Nahverkehr oder an Tankstellen seien täglich Millionen Menschen betroffen, die den Sicherheitsbehörden gar keinen Anlass gäben, tätig zu werden. Wenn diese Menschen künftig hinter jeder privaten Kamera den Verfassungsschutz vermuten müssten, sei das „ein nicht gerechtfertigter massiver Eingriff in bürgerliche Freiheitsrechte“.
Warnung vor sorglosem Umgang mit WhatsApp
Auf 216 Seiten hat die Datenschutzbehörde eine Vielzahl von Fällen gesammelt, in denen der Datenschutz vernachlässigt wird. So warnt Gayk etwa vor einem zu sorglosen Umgang mit Messenger-Diensten wie Whatsapp, bei denen die Verarbeitung personenbezogener Daten intransparent sei. Auch für die Übermittlung von Stromzählerständen sollte Whatsapp aus Sicht der Landesbeauftragten nicht genutzt werden.
Auch Jobcenter werden ins Visier genommen: In Online-Formularen eines Jobcenters sei die Preisgabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse stets freiwillig. „Werden antragstellende Personen dazu verpflichtet, stellt das einen Datenschutzverstoß dar.“