
Obwohl sie wieder in Berlin lebte, erhielt eine Mitarbeiterin des Deutschen Archäologischen Instituts jahrelang Auslandszuschläge für sich und ihre Familie. Zu Unrecht, urteilte nun ein Gericht.
Eine Beamtin des Deutschen Archäologischen Instituts ist wegen Betrugs zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 57-Jährige habe über Jahre hinweg zu Unrecht Auslandszuschläge für sich, ihren Ehemann und ihre beiden Kinder erhalten, stand für das Amtsgericht Tiergarten fest. Die Angeklagte habe die Besoldungsstelle nicht darüber informiert, dass sie wieder dauerhaft in Berlin lebten, sagte die Vorsitzende Richterin. Inzwischen habe die Frau nach einem geschlossenen Vergleich rund 512.000 Euro zurückgezahlt.
Die Archäologin wurde des Betrugs in einem besonders schweren Fall durch Unterlassen schuldig gesprochen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Seine Mandantin habe nicht getäuscht, sagte er. Ihr Aufenthaltsort sei im Institut bekannt gewesen. Er kündigte bereits Berufung gegen die Entscheidung an.
Richterin: Monatlich rund 6.900 Euro zu Unrecht
Die Frau war vor mehr als zwanzig Jahren für das Bundesinstitut in den Jemen gegangen. Wegen der Sicherheitslage seien zunächst im März 2011 ihre Kinder und der Mann nach Deutschland zurückgekehrt, hieß es weiter im Urteil. Ab Ende 2013 sei auch die Oberamtsrätin nicht mehr in das arabische Land gereist. Dies habe sie jedoch der für die Gehaltszahlungen zuständigen Besoldungsstelle nicht mitgeteilt. Etwa 6.900 Euro Auslandszuschläge seien auf ihr Konto geflossen.
Im Prozess ging es um einen Zeitraum von 2017 bis Ende 2020. Die Frau in Leitungsposition habe gewusst, dass sie Veränderungen mitteilen muss, so das Gericht. „Sie hätte jederzeit mit einem Dreizeiler auf den Irrtum bei der Besoldungsstelle hinweisen können“, sagte die Richterin weiter. „Die Angeklagte ist ihrer Mitteilungspflicht nicht nachgekommen.“ Das Gericht gehe von Vorsatz aus.
Überzahlung von rund 670.000 Euro
Die Archäologin hatte im Prozess erklärt, sie habe die Außenstelle Sanaa seit 2014 von Berlin aus geleitet. Nach ihrer Rückkehr habe sie Gespräche über ihren Status geführt. Ihr Dienstort Sanaa sei beibehalten worden. Dort sei auch ihr Hausrat geblieben. Sie sei „jederzeit bereit gewesen, zurückzugehen“.
Ende Dezember 2020 führten Prüfungen zu Ermittlungen. Eine Zeugin sagte, seit 2011 habe sich eine Überzahlung in Höhe von rund 670.000 Euro ergeben. Bereits vor Anklageerhebung war es nach Angaben des Verteidigers vor dem Verwaltungsgericht Berlin zu einem Vergleich gekommen.