
Im Juli 2024 wurde das rechtsextreme Magazin „Compact“ verboten. Dann entschieden Leipziger Richter, dass es zunächst weiter erscheinen darf. Die Hauptverhandlung wird nun fortgesetzt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzt am Mittwoch (9.00 Uhr) die Verhandlung über das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ fort. Im Zentrum werden dabei einzelne Äußerungen in den Magazinen und deren Bewertung stehen, wie der Vorsitzende Richter Ingo Kraft ankündigte.
Es handelt sich dabei um Auszüge aus Belegstellen, die das Bundesinnenministerium auf mehr als 240 Seiten vorgelegt hat. Dabei geht es um Beispiele für die Verletzung der Menschenwürde, Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit sowie Rassismus und Antisemitismus.
Magazin kann vorerst weiter erscheinen
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli 2024 verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Im Eilverfahren hatten der zuständige 6. Senat das Verbot im vergangenen Sommer vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen kann. Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Das Gericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.
Um ausreichend Zeit für den Fall zu haben, hat das Gericht für die Hauptverhandlung vorsorglich auch den 12. Juni als weiteren Fortsetzungstermin angesetzt. Derzeit ist nicht damit zu rechnen, dass noch in dieser Woche ein Urteil gesprochen wird. Denkbar ist, dass der Senat einen Verkündungstermin bekanntgeben wird.