Gesundheitsministerkonferenz: Warken: Soforthilfen für Kliniken erst nach der Sommerpause

  • Juni 12, 2025

Viele Krankenhäuser kämpfen mit aus dem Ruder laufenden Kosten. Auf die vom Bund in Aussicht gestellten Soforthilfen müssen sie jedoch noch etwas warten.

Die von den Krankenhäusern dringend benötigten Soforthilfen können laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) voraussichtlich ab Herbst ausgezahlt werden. Erst müsse der Haushalt nach der Sommerpause beschlossen werden. „Wir werden da einen unbürokratischen Weg finden, um das schnellstmöglich dann auch umzusetzen“, sagte Warken zum Abschluss der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar. Das sei auch mit den Ländern und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) besprochen. 

Die Krankenhaussoforthilfen umfassen laut Warken rund vier Milliarden Euro, verteilt auf zwei Jahre. Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben bundesweit seit Anfang 2022 knapp 80 Standorte Insolvenz angemeldet. 80 Prozent der Kliniken schrieben rote Zahlen. Mit den Hilfen für die Krankenhäuser – die CDU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt hatten – sollen Kostensteigerungen aufgefangen werden. 

Zur bereits beschlossenen Krankenhausreform sagte Warken, es werde an einigen Stellschrauben noch etwas verändert. Ziel sei eine gute und verlässliche Gesundheitsversorgung. „Viele Menschen denken ja, mit der Reform soll Krankenhaus weiter weg rücken. Diese Angst wollen wir nehmen“, betonte die Politikerin. 

Überarbeitete Krankenhausreform im Herbst im Kabinett

Den Ländern sollen mehr Möglichkeiten gegeben werden, zu entscheiden, welche Kliniken etwa in ländlichen Regionen erhalten werden sollen. Es gehe um mehr Flexibilität, mehr Aufnahmemöglichkeiten und mehr Kooperationsmöglichkeiten für die Länder. Im Juli soll laut Warken ein Referentenentwurf vorliegen. Das Kabinett könnte sich dann im September damit befassen. 

Die Gesundheitsminister der Länder sprachen sich in Weimar für eine Stärkung von Prävention Gesundheitsförderung aus. Mit Blick auf das Auslaufen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst im Jahr 2026 forderten sie die Bundesregierung zeitnah zu Gesprächen über eine verbindliche Finanzierungsbeteiligung auf. Auch seien sich die Länder einig, dass der begonnene Pfad der Digitalisierung gemeinsam mit dem Bund fortgesetzt werden müsse, hieß es in einem Beschluss. 

Im September 2020 hatten Bund und Länder das vier Milliarden Euro umfassende Förderpaket beschlossen – damit wurden Personal und Strukturen aufgebaut und die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern beschleunigt.

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