Verwaltung: 784 Beschwerden beim Bürger- und Polizeibeauftragten

  • Juni 12, 2025

Seit 2022 gibt es in Berlin einen Bürgerbeauftragten für Beschwerden über Verwaltung und Polizei. Hunderte Menschen wenden sich an ihn. Nicht alle Eingaben sind berechtigt.

Mit der zunehmenden Bekanntheit des Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten ist die Zahl der Beschwerden und Eingaben erneut gestiegen. Parallel dazu habe sich die Zusammenarbeit mit den Behörden verbessert, schreibt der Beauftragte Alexander Oerke in seinem aktuellen Jahresbericht 2024, der im Abgeordnetenhaus vorgestellt wird. 

784 Beschwerden seien 2024 bei seiner Behörde mit neun Mitarbeitern eingegangen, das waren 83 Prozent mehr als 2023 (429). Im laufenden Jahr 2025 erwarte er mehr als 1.100 Eingänge. 

30 Prozent der Beschwerden betrafen Polizei 

Die Kommunikation mit den Behörden habe sich weiter verbessert, erklärte Oerke. „Diese haben ihr ursprüngliches Misstrauen gegenüber einer „weiteren Kontrollinstanz“ weitgehend abgelegt und reagieren auf Anrufe meiner Mitarbeitenden nicht mehr mit Unverständnis oder gar Ablehnung.“

70 Prozent der Beschwerden richteten sich formal an den Bürgerbeauftragten, 30 Prozent betrafen die Polizei. So gab es viele kritische Eingaben wegen langer Verfahren zur Einbürgerung von Ausländern. Aufenthaltserlaubnisse und Sozialleistungen seien weitere Themen, schrieb Oerke. Außerdem ging es unter anderem um Anwohner-Parkausweise, Bußgelder und Führerscheine. 

28 Prozent durch Schlichtung geklärt – 8 Prozent begründet

Beim Thema Polizei stufte der Beauftragte 8 Prozent der Beschwerden als begründet ein, 29 Prozent seien unbegründet. Weitere 28 Prozent der Eingaben seien durch Beratung und Schlichtung geklärt worden. Der Rest sei nicht zu klären oder haben sich anders erledigt.

Beschwerden betrafen etwa den Umgang von Polizisten mit psychisch kranken oder verhaltensauffälligen Menschen. Die Problematik sei erkannt worden, die Polizei arbeite an einer verbesserten Konzeption, erklärte Oerke in dem Bericht. 

Berechtigte Beschwerden wegen übergriffiger Polizisten 

In mehreren Fällen wurde Oerke gegen übergriffige Polizisten aktiv. So hatten Polizisten bei einem privaten Streit mit einer Kleingärtnerin über den Dienstweg Druck auf die Frau ausgeübt und sie angezeigt. Nun werde gegen alle drei Polizeibeamten disziplinarisch und strafrechtlich ermittelt. 

Eine langwierige Durchsuchung einer Wohnung und stundenlange Festnahme eines Mannes wegen Cannabis-Anbaus wurde von dem Polizeibeauftragten als überzogen bewertet und bei der Polizei kritisch angemerkt. „Die Polizei hält die Kritik an den überzogenen Maßnahmen für berechtigt und nahm den Vorfall zum Anlass für eine intensive Nachbereitung.“

Interne Ermittlungen gegen Polizisten teilweise übertrieben

Unter den vielen Beschwerden über die Polizei, etwa bei Einsätzen zu Demonstrationen oder Abschiebungen, gab es aber auch diverse, die von Oerke als nicht berechtigt abgelehnt wurden. Weil die Polizei dem Beauftragten in einem Fall Akteneinsicht und in einem anderen Fall die Ansicht von Videos einer sogenannten Bodycam verweigerte, klagte er vor dem Verwaltungsgericht. 

Bei internen Ermittlungen der Polizei gegen Polizeibeamte wegen möglicher Verstöße stellte der Beauftragte zum Teil „erhebliche Missstände“ und „frühzeitige Festlegung“ fest. „Polizeibedienstete wurden auch bei geringen Tatvorwürfen mit strafprozessualen Maßnahmen überzogen, deren Ausmaß den üblichen Ermittlungsrahmen überstieg.“ Entlastende Indizien seien ignoriert worden, die Ermittlungen seien zum Teil einseitig belastend gewesen. Überprüfungen wurden angemahnt.

Der Polizei- und Bürgerbeauftragte soll unabhängiger Ansprechpartner für Bürger bei Konflikten mit der Polizei oder einer anderen Behörde sein. Oerke arbeitet im Auftrag des Abgeordnetenhauses und ist seit August 2022 im Amt.

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