„Investitions-Booster“: Bundesrat fordert Ausgleich für Steuerausfälle

  • Juni 13, 2025

Die Bundesländer begrüßen die von der Bundesregierung geplanten Steuerentlastungen für Unternehmen, fordern aber einen Ausgleich für erwartete Steuerausfälle. Eine entsprechende Stellungnahme zu den Plänen der Regierung beschloss der Bundesrat am Freitag. Das Ziel der Bundesregierung, kurzfristig Wachstumsimpulse zu setzen und Unternehmen in der Breite zu fördern, werde nachdrücklich unterstützt, heißt es darin. Dies sei notwendig, um die Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft zu überwinden. 

Die im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen führten jedoch zu erheblichen Steuerausfällen. Von diesen müssten Länder und Kommunen in den nächsten fünf Jahren rund zwei Drittel tragen. Insgesamt handle es sich dabei um mehr als 30 Milliarden Euro.

Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Finanzierung der notwendigen Aufgaben von Ländern und Kommunen gefährdet. Daher müsse sich der Bund mit den Ländern über die Höhe der tragbaren Belastungen verständigen.

Es sei wichtig und richtig, dass die Wirtschaft mit einem Sofortprogramm entlastet werde, betonte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in der Sitzung der Länderkammer. Die geplanten Maßnahmen bedeuteten jedoch für Länder und Kommunen „erhebliche Steuermindereinnahmen“. Es müsse deshalb an einer gemeinsamen Lösung mit dem Bund gearbeitet werden.

„Wir unterstützen das Gesamtpaket“, sagte auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Der Bund müsse aber ein gutes Angebot für eine Einigung mit den Ländern unterbreiten.

Mehrere Ländervertreter forderten eine Einigung noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die im Juli beginnt. Für eine Verständigung wurde auf die Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) am kommenden Mittwoch verwiesen.

Zu der Gesetzesinitiative aus dem Haus von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) gehört der sogenannte „Investitions-Booster“: Unternehmen sollen in den Jahren 2025 bis 2027 bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen schneller steuerlich abschreiben können. Vorgesehen sind Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 30 Prozent bei Anschaffung. 

Hinzu kommen die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer, Entlastungen bei der Beschaffung von Elektro-Dienstwagen sowie eine Ausweitung der Forschungszulage. Die Bundesregierung will mit den Maßnahmen die Wirtschaft ankurbeln. Unternehmen sollen einen stärkeren Investitionsanreiz erhalten, zudem soll der Wirtschaftsstandort attraktiver werden.

Die Länderkammer konnte in ihrer Sitzung am Freitag in einem ersten Durchgang Stellung zu dem Gesetzentwurf nehmen. Diese Stellungnahme wird der Bundesregierung weitergeleitet. Der Bundestag soll den Entwurf am 26. Juni beschließen, anschließend ist erneut der Bundesrat am Zug: Er muss dem Gesetz dann noch final zustimmen.

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