Prozessurteil: Autofahrer wegen Gesundheitsgefährdung zu Haft verurteilt

  • Juni 13, 2025

Er raste mit seinem Auto durch Darmstadt und verletzte einen anderen Menschen. Jetzt ist ein Urteil gefallen.

Das Landgericht Darmstadt hat einen 25 Jahre alten Autofahrer wegen schwerer Gesundheitsgefährdung und verbotenem Kraftfahrzeugrennens zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Mann war am 2. September 2024 innerorts auf einer Ampelkreuzung in Darmstadt bei Rot ungebremst mit 100 Stundenkilometern mit seinem Wagen in ein anderes Auto gerast. Der Fahrer dieses Wagens wurde lebensgefährlich verletzt. Der Unfall hatte Aufsehen erregt, weil der Fahrer laut Zeugen gesagt hatte, ein „Gesandter Gottes“ zu sein. Landeskriminalamt und Staatsschutz schlossen aber nach ersten Ermittlungen Terror-Hintergründe aus.

Die Kollision war als versuchter Mord angeklagt, weil der 25-Jährige es laut Staatsanwaltschaft billigend in Kauf genommen habe, dass ein Mensch getötet werden könnte. Die Billigung habe man nicht zweifelsfrei feststellen können, ebenso wenig ein Motiv, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung.

Angeklagte litt unter Psychose

Anlass für das Geschehen sei die vom Psychiater festgestellte cannabisinduzierte Psychose mit manischen Symptomen gewesen, so das Gericht. In den Monaten vor der Tat war der Darmstädter durch seltsames Verhalten aufgefallen, unmittelbar vor der Fahrt hatte er sich mit seinen Chefs gestritten und war von der Arbeit heim geschickt worden.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf fahrlässige Körperverletzung und verbotenes Kraftfahrzeugrennen plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe gefordert, ein Verteidiger maximal drei Jahre Haft und der zweite Verteidiger eine Bewährungsstrafe. „Im Sinne der Generalprävention konnten wir aber nicht mit einer Bewährungsstrafe reagieren“, sagte der Vorsitzende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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