Staatsangehörigkeitsrecht: Bislang eine „Turbo-Einbürgerung“ in Brandenburg bekannt

  • Juni 13, 2025

Eine einzige sogenannte Turbo-Einbürgerung ist in Brandenburg bekannt. Die schwarz-rote Bundesregierung will die Regel nun auch wieder kippen. Rückendeckung bekommt sie von Innenminister Wilke.

Die von der früheren Bundesregierung eingeführte beschleunigte Einbürgerung besonders gut integrierter Zuwanderer ist in Brandenburg kaum umgesetzt worden. Die schwarz-rote Koalition in Berlin will die Regelung, wonach die deutsche Staatsbürgerschaft schon nach einem Mindestaufenthalt von drei Jahren erlangt werden kann, wieder abschaffen. Auch Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) befürwortet das.

Das Ministerium in Potsdam teilte auf Anfrage mit, es sei bislang eine Person mit einer „Turbo-Einbürgerung“ bereits nach drei Jahren bekannt. Dies gehe aus Rückmeldungen aus 15 von 17 Staatsangehörigkeitsbehörden in Brandenburg hervor. Wo der deutsche Pass nach der beschleunigten Einbürgerung ausgestellt wurde, sagte das Innenministerium nicht.

Bundesregierung will „Turbo-Einbürgerung“ zurücknehmen

Seit Juni vergangenen Jahres gilt bundesweit ein neues Staatsangehörigkeitsrecht, das Einbürgerungen erleichtern soll. Der Union war vor allem die von ihr als „Turbo-Einbürgerung“ bezeichnete Regelung von Anfang an ein Dorn im Auge. Ihr Argument: So schnell könne sich niemand in die deutschen Lebensverhältnisse einfügen. 

Wilke: Mögliche Einbürgerungen nach fünf Jahren angemessener

Innenminister Wilke sagte der dpa: „Drei Jahre sind für eine derart weitreichende Entscheidung ein sehr kurzer Zeitraum. Fünf Jahre erscheinen mir weitaus angemessener.“ Auch angesichts der enormen Belastung der Standesämter im Land sei die Dauer von fünf Jahren realistischer.

Höchststand bei Einbürgerung

2024 wurden insgesamt 3770 Personen in Brandenburg eingebürgert – ein Höchststand seit mehr als 20 Jahren. 2023 hatte es in Brandenburg 2490 Einbürgerungen gegeben. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom Dienstag hervor. Am häufigsten wurden Syrerinnen und Syrer eingebürgert. Bundesweit erfolgten zudem etwa sieben Prozent der Einbürgerungen 2024 nach einer verkürzten Aufenthaltsdauer von drei Jahren. 

Antragsstau bei Kommunen

Die Kommunen sind durch die erhöhte Zahl der Einbürgerungsanträge auch stark belastet. Die Bearbeitung dauert länger als vorgesehen. 

Aus der Stadt Frankfurt (Oder) hieß es beispielsweise, es gebe fünfmal so viele Anträge auf Einbürgerungen wie noch vor fünf Jahren. 2024 seien es 250 Anträge gewesen. Die Bearbeitung dauere rund zwei Jahre, sagte Bürgermeister Claus Junghanns (CDU). „Die Kollegen arbeiten gefühlt Tag und Nacht.“ Auch andere Kommunen hatten im Februar berichtet, dass die Zahl der unerledigten Anträge wachse.

Das 2024 in Kraft getretene neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer auch bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. 

Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.

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