Extremismus: Rassistischer Angriff auf Nachbarn? 35-Jähriger vor Gericht

  • Juni 16, 2025

Literweise Benzin schüttet ein Mann gegen die Wohnungstür eines Nachbarn. Die Polizei wird alarmiert, der Verdächtige festgenommen. War es ein versuchter Mord aus rassistischem Motiv?

Ein 35-Jähriger steht nach einem mutmaßlich rassistischen Anschlag auf einen Nachbarn vor dem Berliner Landgericht. Der Angeklagte soll versucht haben, mit Benzin die Tür der Wohnung eines 30-Jährigen im 11. Stock in Brand zu setzen und den Mann zu töten. Die Staatsanwaltschaft geht von einem versuchten Mord sowie versuchter Brandstiftung aus. 

Der Angeklagte gab zu Prozessbeginn zu, Benzin verschüttet zu haben. Er habe es aber nicht anzünden wollen, sagte der 35-Jährige. Sein Ziel sei lediglich eine Festnahme durch die Polizei gewesen.

Der Angeklagte mit russischer Staatsbürgerschaft soll im Dezember 2024 im Ortsteil Neu-Hohenschönhausen mehr als zehn Liter Benzin vor der Wohnungstür eines aus Syrien stammenden 30-Jährigen geschüttet haben. Allerdings hatte er laut Anklage das Feuerzeug vergessen. Er sei zurück in seine Wohnung in der 10. Etage gegangen, um es zu holen. In der Zwischenzeit hätten eine Nachbarin und auch der 30-Jährige die Polizei gerufen.

Geständnis bei Festnahme

Der 35-Jährige habe die Wohnung des Syrers anzünden wollen, „weil er Ausländer ist“, heißt es in der Anklage. Bei seiner Festnahme habe er gestanden und geäußert, er sei „Anhänger der nationalsozialistischen Ideologie und hasse Ausländer“. Durch Brandlegung habe er den 30-Jährigen und töten und auch die Wohnung zerstören. Wäre es dem Angeklagten gelungen, das Benzin zu entzünden, „wäre es voraussichtlich zu einer starken Explosion gekommen“, so die Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte sagte, seine damaligen Angaben habe er „ironisch gemeint“. Er habe lediglich seine Festnahme provozieren wollen. In dem Haus habe er nicht mehr wohnen wollen – „von oben kamen Lärm und Beleidigungen, das ging jahrelang so“. Er habe massiv Drogen genommen. Das Benzin habe er mehrere Wochen zuvor gekauft, um es für ein Moped zu nutzen. Der Verteidiger sagte am Rande, sein Mandant habe mit der rechten Szene nichts zu tun.

Das Gericht gab zu Prozessbeginn den rechtlichen Hinweis, dass im Fall eines Schuldspruchs neben oder anstelle einer Strafe auch die Unterbringung des 35-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht komme. Der Prozess gegen den seit der Tat inhaftierten Mann wird am 18. Juni fortgesetzt.

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