Thüringer Landtag: Ausschuss-Blockade: BSW-Fraktionschef will mit AfD sprechen

  • Juni 17, 2025

BSW-Fraktionschef Frank Augsten hat angekündigt, das Gespräch mit der AfD zu suchen, um die Blockade wichtiger Ausschüsse zu beenden. Nun soll es tatsächlich stattfinden.

Im seit Monaten schwelenden Konflikt um die Besetzung von zwei für die Thüringer Justiz wichtigen Ausschüssen sucht der Vorsitzende der BSW-Landtagsfraktion, Frank Augsten, nun das direkte Gespräch mit der AfD. Am Rande des dreitägigen Plenums in dieser Woche werde es ein Treffen zwischen Augsten und einem Vertreter der AfD-Landtagsfraktion geben, sagte ein Sprecher der BSW-Fraktion in Erfurt auf Anfrage. Bei diesem Gespräch werde es darum gehen, welche Möglichkeiten es gebe, um sowohl den Richter- als auch den Staatsanwältewahlausschuss ordnungsgemäß zu besetzen. Wen genau Augsten bei diesem Gespräch treffen wird, sagte der Sprecher nicht.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Daniel Haseloff bestätigte die Pläne für ein solches Treffen. Es sei zwar noch nicht abschließend entschieden, wer der Gesprächspartner für Augsten werde. Wahrscheinlich werde es aber der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke sein, sagte Haseloff.

Ausschuss-Blockade lähmt Politik

Augsten hatte vor wenigen Tagen angekündigt, Höcke zu einem Gespräch einladen zu wollen, um im Streit um die Besetzung der beiden Ausschüsse zu einer Lösung zu kommen. Er wolle dies aber nur nach Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD, Andreas Bühl und Lutz Liebscher tun, hatte Augsten gesagt. Das Gespräch selbst werde er allerdings nicht im Namen der Brombeer-Koalition, sondern im Namen des BSW führen.

In Thüringen wird seit Langem um die Wahl von Mitgliedern für den Richter- und den Staatsanwältewahlausschuss gerungen. Die vom Landtag entsendeten Abgeordneten in beide Gremien müssen mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Abgeordnete von CDU, BSW, Linke und SPD sind bei den entsprechenden Wahlgängen bislang allerdings gescheitert, weil die AfD sich weigert, diese mitzuwählen. Beide Ausschüsse wirken bei der Berufung von Richtern und Staatsanwälten in den Dienst des Freistaats mit.

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