Umgang mit der AfD: Wüst offen für AfD-Verbotsverfahren

  • Juni 17, 2025

Soll gegen die AfD ein Verbotsverfahren eingeleitet werden? Die Meinungen in den Parteien sind unterschiedlich. NRW-Ministerpräsident Wüst empfiehlt einen Blick ins Grundgesetz.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat sich unter bestimmten Bedingungen offen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gezeigt. Wenn die Voraussetzungen klar, solide und rechtlich sauber geprüft seien, sehe das Grundgesetz die begrenzte Möglichkeit eines Parteiverbots auch „als Handlungsauftrag zum Schutz der Demokratie“ vor, sagte Wüst in Düsseldorf.

Zu den Voraussetzungen eines Verbots gehöre etwa ein aggressiv kämpferisches Angehen einer Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und ihre Institutionen, so Wüst. Die Partei müsse zudem stark genug sein, dabei Erfolg zu haben. „An der Größe hat keiner mehr Zweifel“, sagte der Ministerpräsident mit Blick auf die AfD. 

Warten auf einen Gerichtsentscheid

Die Rufe nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft hatte. Dagegen setzt sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis gelegt und führt die AfD daher weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.

Der Ausgang des Verfahrens müsse erst einmal abgewartet werden, sagte Wüst. „Und wenn dieser erste Schritt nicht klar ist, brauchen wir über einen zweiten nicht nachzudenken.“ Ein AfD-Verbotsverfahren sei in diesem Moment auch keine Frage des politischen Willens, sagte der CDU-Politiker weiter. Das Grundgesetz schließe aus, dass eine Mehrheit eine andere politische Richtung verbieten könne. 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt gesagt, ein Verbotsverfahren leite Wasser auf die Mühlen der AfD. Er rate dazu, sie „aus der Mitte heraus wegzuregieren“.

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