Kabinett beschließt Gesetzentwurf für „Wohnungsbau-Turbo“

  • Juni 18, 2025

Die Planungs- und Genehmigungsphase von Bauprojekten in Deutschland soll deutlich kürzer werden: Statt bis zu fünf Jahren für ein Bauplanverfahren sollen für Bauvorhaben künftig nur noch zwei Monate nötig sein. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. „Wir zünden heute den Bauturbo“, sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD).

Laut dem Gesetzentwurf können Städte und Gemeinden künftig von den bisher geltenden Vorschriften des Planungsrechts abweichen – sie können zum Beispiel ganz auf einen Bebauungsplan verzichten. Voraussetzung ist laut Bundesbauministerium, dass die Abweichung mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar ist und dass entweder ein Wohngebäude errichtet wird oder ein Gebäude für neuen Wohnraum erweitert, geändert oder erneuert wird. Die Regelungen gelten demnach auch für soziale und kulturelle Einrichtungen wie Kitas oder Theater.  

Die Regelung soll bis 31. Dezember 2030 befristet sein. Eine Abweichung von Bauleitplänen soll zudem nur dann möglich sein, wenn sie „nach überschlägiger Prüfung“ keine zusätzlichen „erheblichen“ Umweltauswirkungen hat. Nachbarschaftliche Interessen müssen „gewürdigt“ werden. 

Das geplante Gesetz sieht weitere Regelungen vor, um schnell mehr Wohnraum zu schaffen. So soll die Nachverdichtung einfacher werden, indem Kommunen in zusammenhängend bebauten Ortsteilen von städtebaulichen Regelungen abweichen dürfen, um Gebäude aufzustocken oder Lücken zu schließen. In Außenbereichen – das sind Gebiete ohne Bebauungsplan außerhalb eines bebauten Ortsteils – soll künftig „im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen“ gebaut werden dürfen. Schließlich sollen Gemeinden von Immissionsgrenzwerten abweichen dürfen, etwa um Wohnungen näher als bisher an Gewerbegebieten bauen zu können.

Hubertz betonte, mit dem geplanten Gesetz werde auch der Umwandlungsschutz für Mieterinnen und Mieter um fünf Jahre verlängert. Er gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und soll Mieterinnen und Mieter schützen, aus ihrem gewohnten Lebensumfeld verdrängt zu werden, indem ihre Wohnung zu einer Eigentumswohnung umgewandelt wird.

Der Gesetzentwurf soll nach den nötigen Beratungen im Bundestag laut Ministerium bereits im Herbst dieses Jahr in Kraft treten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Hubertz, die Regierung werde auch „massiv“ in den Bau neuer Wohnungen investieren. Er werde in der kommenden Woche dem Kabinett den Haushaltsentwurf für dieses Jahr und die Einrichtung des Sondervermögens von 500 Milliarden Euro vorlegen. Darin würden „Spielräume“ dafür geschaffen, „dass in unserem Land mehr gebaut wird“. 

Auf die Frage, warum der von ihrer Vorgängerin Klara Geywitz (SPD) angekündigte Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr nicht realisiert wurde, verwies Hubertz am Mittwoch auf „Krieg, Krise und hohe Zinsen“. Hinter den Wolken würden aktuell aber „langsam erste Sonnenstrahlen hervorkommen“. Sie könne „auf vieles aufsetzen“, was im Bauministerium in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht worden sei. 

Sie wolle sich „in einer Zeit, die dynamisch ist“, nicht auf eine Zahl festlegen, sagte Hubertz. Ihren Erfolg wolle sie daran messen, „ob bezahlbarer Wohnraum entstanden ist“. 

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