Kriminalität: Prozess gegen 64-Jährigen wegen X-Posts mit „Hitlergruß“

  • Juni 18, 2025

Ein Mann aus Unterfranken soll im Internet mehrere verfassungsfeindliche Inhalte geteilt haben. In Gang gekommen war das Verfahren wegen eines Posts über den ehemaligen Wirtschaftsminister Habeck.

Ein 64-jähriger Mann aus Unterfranken steht wegen mehrerer mutmaßlich verfassungswidriger Inhalte im Internet vor dem Amtsgericht Haßfurt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten aus dem Landkreis Haßberge vor, mehrere Posts auf der Plattform X, vormals Twitter, verbreitet zu haben, die strafbare Inhalte zeigen.

So soll er mehrere Bilder mit NS-Bezug und Kommentaren zu aktuellen politischen Themen verbreitet haben. Darunter etwa ein Bild, das Adolf Hitler bei einem Handschlag mit einem Geistlichen zeigt und mehrere Männer, die dazu einen sogenannten Hitlergruß machen. Ein weiterer Post soll die Montage einer fiktiven Titelseite des Magazins „Spiegel“ zeigen, auf dem die Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, zu sehen war. Das Bild war so bearbeitet, dass Schulze einen Hitlergruß zeigt. Daneben sollen die Worte „das grüne Reich“ und „die Machtergreifung“ abgebildet gewesen sein.

Gleich zu Beginn der Verhandlung stellte der Verteidiger des Mannes einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, da er seinen Mandaten und sich sowie Medienvertreter durch Vorgaben des Amtsgerichts und auch des Richters eingeschränkt fühlte. Zur Beratung über den Antrag wurde die Verhandlung zunächst unterbrochen. Die Verhandlung sollte im Laufe des Nachmittags fortgesetzt werden.

Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt

Der Mann hatte zuvor gegen einen wegen der X-Posts erlassenen Strafbefehl mit 90 Tagessätzen und dem Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Volksverhetzung Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zum Prozess.

Vorwürfe in Bezug auf zwei weitere in dem Strafbefehl genannte Posts wurden im Zuge der Verhandlung am Mittwoch eingestellt. Der Richter folgte einem Antrag der Staatsanwaltschaft, da die Posts aus Sicht der Verfahrensbeteiligten als Comic oder Satire einzustufen und damit von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt seien.

Habeck-Post brachte Ermittlungen in Gang

Ursprünglich war das Verfahren gegen den Mann im August 2024 wegen eines X-Posts mit einer mutmaßlichen Beleidigung des vorigen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) in Gang gekommen. Der Post soll ein Porträtfoto von Habeck und den Schriftzug „Schwachkopf Professional“ gezeigt haben. Der Post wurde über ein Online-Meldeportal des Bundeskriminalamts angezeigt. Wenige Tage später veranlasste die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung bei dem Mann. Dabei stellte die Polizei ein Tablet sicher und stieß auf weitere möglicherweise strafbare Inhalte und Äußerungen des Mannes.

Die Ermittlungen wegen des „Schwachkopf“-Posts wurden laut Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt. Der Vorwurf der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens falle aufgrund der anderen Vorwürfen gegen den Mann und die dafür zu erwartende Strafe „nicht beträchtlich ins Gewicht“, hieß es.

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