Lachgas: Auch Limburg will Lachgas-Verkauf an Minderjährige verbieten

  • Juni 18, 2025

Lachgas gilt als Partydroge, deren Konsum erhebliche Gesundheitsrisiken birgt. Jetzt will Limburg handeln.

Nach Verboten in Hanau, Frankfurt und Kassel sollen jetzt auch in Limburg der Verkauf sowie die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige untersagt werden. Der Magistrat schlage der am 30. Juni tagenden Stadtverordnetenversammlung vor, ein entsprechendes Verbot in die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt aufzunehmen, teilte die Kommune mit. 

Gerade für Minderjährige sei der Konsum von Distickstoffmonoxid, besser bekannt als Lachgas, mit erheblichen Risiken verbunden. Eine Inhalation könne zu Erfrierungen im Mund und Kehlkopf oder Bewusstlosigkeit führen. Auch Angstzustände, Halluzinationen, Taubheitsgefühl und Herzrasen sowie weitere Gesundheitsgefahren seien möglich.

Stadtreinigung findet Dutzende Behälter

Nach Einschätzung von Limburgs 1. Stadtrat Michael Stanke besteht daher Handlungsbedarf. Monatlich sammele die Limburger Stadtreinigung etwa 30 bis 40 leere Behälter im Stadtgebiet ein – das sei ein deutliches Zeichen für den Konsum. 

Mit der Aufnahme in die Gefahrenabwehrverordnung müssten Verkaufsstellen künftig sicherstellen, dass keine Abgabe an unter 18-Jährige erfolge. Der Verkauf an Kiosken, Tankstellen und Zeitungsverkaufsstellen sowie aus Automaten solle komplett untersagt werden, da solche Verkaufsstellen „eine leicht zugängliche Bezugsquelle darstellen“, hieß es in der Mitteilung.

Verkaufsverbote auch in anderen Städten

In Hessens größter Stadt Frankfurt will der Magistrat nach dem Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige den Kindern und Jugendlichen auch den Konsum verbieten. Dieses solle teilweise auch für Erwachsene gelten, hatte die Stadt vor einigen Tagen mitgeteilt. Sie dürften dann an mehreren Orten wie etwa Sportplätzen, Schulhöfen und Fußgängerzonen ebenfalls kein Lachgas mehr zu sich nehmen. Die Verbote sollten „so schnell wie möglich“ gelten, allerdings müssten die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 3. Juli noch zustimmen. 

Als hessenweit erste Stadt hatte Hanau im März den Verkauf der Partydroge an Jugendliche verboten. Der Konsum in der Nähe von Spielplätzen und Schulen ist dort ebenfalls verboten. Auch in Kassel hatte die Stadtverordnetenversammlung kürzlich mehrheitlich für die Aufnahme eines Verkaufs- und Weitergabeverbots in die Gefahrenabwehrverordnung votiert.

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