Massenschlägerei: Mehrjährige Haft für Messerstiche am Jungfernstieg

  • Juni 18, 2025

An einem Spätsommerabend geraten zwei Männergruppen am Hamburger Jungfernstieg aneinander. Es wird geschlagen und dann auch zugestochen. Für zwei Beteiligte hat das nun Konsequenzen.

Im Prozess um eine Messerstecherei am Jungfernstieg hat das Landgericht Hamburg zwei Männer im Alter von 23 und 26 Jahren zu Haftstrafen verurteilt. Der Ältere wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs sowie wegen Handeltreibens mit Drogen und verschreibungspflichtigen Arzneien schuldig gesprochen. Er erhielt fünfeinhalb Jahre Gefängnis. Der 23-Jährige bekam wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs vier Jahre Haft. 

Für Schlägerei „zusammengerottet“

Die beiden aus dem Gazastreifen stammenden Männer hätten sich am Abend des 29. August vergangenen Jahres mit anderen Palästinensern „zusammengerottet“, um sich aus unbekanntem Anlass mit einer Gruppe von Tschetschenen zu schlagen, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann. Im Laufe der Auseinandersetzung habe der 26-Jährige mit einem spitzen Gegenstand auf einen Kontrahenten eingestochen, ihn aber nur oberflächlich verletzt. Der mitangeklagte 23-Jährige habe einem anderen jungen Mann einen wuchtigen Messerstich in die Brust versetzt. Der 18-Jährige überlebte dank einer Notoperation. Die Angeklagten hatten ihre Beteiligung an der Auseinandersetzung eingeräumt.

Angeklagter saß vor der Tat in U-Haft

Nur knapp drei Monate vor der Tat war der 26-Jährige aus der U-Haft freigekommen. Er war nach dem Fund einer größeren Drogenmenge in seiner Unterkunft verhaftet worden. Bei seiner erneuten Verhaftung nach dem blutigen Streit am Jungfernstieg wurden bei ihm wieder eine größere Menge Haschisch sowie ein Messer gefunden, wie Steinmann sagte.

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, beide Angeklagte auch wegen versuchten Totschlags zu verurteilen. Der Ältere sollte für sechs Jahre in Haft, der Jüngere für vier Jahre und zehn Monate. Dieser Vorwurf habe sich anhand der Videoaufzeichnungen vom Tatgeschehen aber nicht sicher belegen lassen, erklärte Steinmann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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