Streit um Aussagen: Streit um Linke-Vorwürfe – drittes Urteil Teilerfolg für AfD

  • Juni 18, 2025

Der Linken-Politiker Dirk Bruhn macht AfD-Abgeordneten schwere Vorwürfe und beschimpft sie. Diese wehren sich vor Gerichten auch gegen Linken-Kreisverbände. Wie entscheiden die Richter?

Im vor drei Gerichten ausgetragenen Streit um Vorwürfe der Linken haben AfD-Landtagsabgeordnete einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Rostock entschied, dass der Rostocker Linken-Kreisverband AfD-Abgeordnete nicht pauschal als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnen darf, wie dies in einem Beitrag auf der Internetseite des Kreisverbands im April geschehen sei. Diese Beleidigung sei nicht als Meinungsäußerung oder im Rahmen der politischen Auseinandersetzung gerechtfertigt, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch.

Anlass für den Streit, der auch zu Verfahren bei den Landgerichten in Schwerin und Stralsund geführt hat, waren Anschuldigungen des Linken-Landtagsabgeordneten Dirk Bruhn. Am 10. April hatte er in einer persönlichen Erklärung im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zwei Mitglieder der AfD-Fraktion beschuldigt, sie hätten in einer Debatte zum Thema Wolf am Vorabend Symptome seiner Parkinson-Erkrankung nachgeäfft. Er sagte, die beiden seien „nicht nur politische, sondern auch menschliche Arschlöcher“. Landtagspräsidentin Birgit Hesse erteilte Bruhn daraufhin einen Ordnungsruf.

AfD-Parlamentarier streiten Vorwürfe ab

Die beiden von Bruhn beschuldigten AfD-Parlamentarier Thore Stein und Enrico Schult hatten umgehend widersprochen und juristische Schritte angekündigt. Mit einer Klage gegen Bruhn vor dem Landgericht Schwerin scheiterten sie. Allerdings wurde die Darstellung Bruhns auch nicht bestätigt.

Weil die Kreisverbände der Linken in Rostock und in Vorpommern-Rügen Mitteilungen im Internet teilten, die die Vorwürfe Bruhns gegen die AfD-Abgeordneten und die Beschimpfung wiederholten, klagten AfD-Parlamentarier mit dem Ziel, dass die Kreisverbände entsprechende Äußerungen und deren Verbreitung unterlassen.

Klagen in Schwerin und Stralsund ohne Erfolg

Am Dienstag wies das Landgericht Stralsund entsprechende Anträge zurück. Es konnte nach eigenen Angaben nicht abschließend klären, ob die gegen die AfD-Abgeordneten erhobenen Vorwürfe falsch oder richtig seien. Um dem dortigen Kreisverband etwa eine Verleumdung nachzuweisen, hätte man diesem nachweisen müssen, dass er wissentlich falsche Tatsachen behauptet habe, so der Vorsitzende Richter.

Das Landgericht Rostock bezieht sich in seinem Urteil konkret auf die Beleidigung als „politische und menschliche Arschlöcher“. Weitere Anträge, die Gegenstand des Verfahrens waren, hat das Gericht nach eigener Aussage aus rein formalen Gründen zurückgewiesen. Bei Verstoß gegen das Urteil, das bislang nicht rechtskräftig ist, droht ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft von bis zu sechs Monaten.

Schult und Stein kritisierten die ergangenen Urteile und kündigten Rechtsmittel an. Schult erklärte, die Bezeichnung als „politische und menschliche Arschlöcher“ sei für ihn nicht der entscheidende Punkt. „Entscheidend ist, dass die abstoßende und weiterhin unbelegte Behauptung, ich hätte Herrn Bruhns Zittern imitiert, weiterverbreitet werden darf.“

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