Badeunfall: Kind beinahe ertrunken – 23-jährige Mutter vor Gericht

  • Juni 20, 2025

Eine Vierjährige verunglückt beim Besuch im Schwimmbad. Ein Badegast findet das Mädchen leblos im Becken. Es muss reanimiert werden. Verletzte die Mutter ihre Fürsorgepflicht?

Eine Mutter, deren vierjährige Tochter in einem Schwimmbad in Berlin-Lankwitz beinahe ertrunken wäre, muss sich vor Gericht dafür verantworten. Heute (9.00 Uhr) beginnt der Prozess am Amtsgericht Tiergarten. Der 23-Jährigen wird eine Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen. 

Die Frau soll das Kind am 14. November 2024 in einem Stadtbad unbeaufsichtigt auf einem Stuhl abgesetzt haben, um selbst „ein paar Bahnen schwimmen“ zu können. Laut Ermittlungen soll sie ihre Tochter dabei weder selbst im Blick gehabt noch eine andere Person gebeten haben, auf die Vierjährige zu achten.

Ein Badegast soll das Kind wenig später leblos in einem Becken des Schwimmbades gefunden haben. Rettungskräfte reanimierten das Mädchen zweimal. Dann kam es in ein Krankenhaus, dort musste es laut Staatsanwaltschaft für einen Tag künstlich beatmet werden. Ob das Mädchen durch den Vorfall Folgeschäden erlitt, sei noch nicht bekannt. Für den Prozess ist bislang ein Tag vorgesehen.

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