
Mit menschenverachtenden Einschränkungen hatte eine Dachdeckerfirma in einer Anzeige im Amtsblatt der Stadt Sebnitz Azubis gesucht. Das Ermittlungsverfahren ist nun abgeschlossen.
Eine menschenverachtende Stellenanzeige im Amtsblatt der sächsischen Stadt Sebnitz nahe Dresden bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen einen 60 Jahre alten Deutschen werde eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden mit.
Der Sebnitzer Dachdeckermeister hatte in der Werbeanzeige im April einen Ausbildungsplatz in Aussicht gestellt, schloss bestimmte Menschen als Bewerber aber aus. Diese wurden mit antisemitischen, rassistischen und diskriminierenden Begriffen beschrieben. Bei der Staatsanwaltschaft waren daraufhin eine Vielzahl von Anzeigen eingegangen.
Anzeige geschmacklos – aber von Meinungsfreiheit gedeckt
Der Inhalt der Anzeige sei zwar teilweise als geschmacklos und moralisch anstößig zu bewerten, strafrechtlich aber ohne Relevanz, begründeten die Ermittlungsbehörde ihre Entscheidung. Die Äußerungen seien als von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt anzusehen.
Der Fall hatte für Empörung gesorgt. Die Stadtverwaltung hatte sich von der „Anzeige mit verachtendem und ausländerfeindlichem Inhalt“ distanziert. „Wir haben erst davon erfahren, als wir die Druckausgabe in den Händen hielten“, hatte der Oberbürgermeister Ronald Kretzschmar (parteilos) der Deutschen Presse-Agentur gesagt.
Wenige Tage später hatten rund 80 Menschen in Sebnitz gegen Rassismus und für Frieden demonstriert. Die Handwerkskammer Dresden hatte sich von dem Verhalten distanziert und angekündigt, die Firma bezüglicher ihrer Eignung als Ausbildungsbetrieb anzuhören.