
Wann hat der Bildungssenatorin der Beschwerdebrief eines homosexuellen Lehrers an sie vorgelegen? Erst im Mai oder schon im Dezember? Die CDU-Politikerin räumt Erinnerungsprobleme ein.
Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch hat ihre früheren Aussagen zu einem ausführlichen Beschwerdeschreiben des homosexuellen Lehrers Oziel Inácio-Stech korrigiert. „Im Zusammenhang mit dem Vorgang an der Carl-Bolle-Schule hat die von mir erbetene nochmalige Prüfung der Akten am 20. Juni 2025 ergeben, dass mir das Schreiben vom 4. Dezember 2024 persönlich vorlag“, teilte sie in einer „persönlichen Erklärung“ mit. Vor rund einer Woche hatte sie gesagt, sie habe es erst im Mai gelesen.
„Die fehlerhaften Angaben im Bildungsausschuss am 5. Juni und im Plenum am 12. Juni beruhten auf dem damaligen Stand der internen Prüfung“, erläuterte die CDU-Politikerin. Im sogenannten elektronischen Postbuch sei das Schreiben nicht erfasst gewesen. „Dass mir das Vorliegen des Schreibens nicht mehr erinnerlich war, bedauere ich.“
Anwalt hat die Senatorin direkt angeschrieben
Der Lehrer wurde nach eigenen Angaben von Schülern aus muslimischen Familien monatelang beschimpft, beleidigt und gemobbt. Er beklagt außerdem Mobbing und falsche Vorwürfe durch eine Kollegin. Sein Anwalt hatte im Dezember 2024 per Einschreiben mit Rückschein einen Brief an die CDU-Politikerin geschickt.
Günther-Wünsch hatte im Abgeordnetenhaus vor acht Tagen erklärt, das umfangreiche Beschwerdeschreiben zunächst nicht gelesen zu haben. Das Schreiben sei an sie persönlich adressiert gewesen und im Dezember in ihrem Büro eingegangen.
Es sei an die zuständige Stelle in der Bildungsverwaltung weitergeleitet worden. Sie selbst habe es aber erst im Mai gelesen. Als „Person des öffentlichen Lebens“ könne sie nicht jeden an sie adressierten Brief lesen, erläuterte Günther-Wünsch noch vor gut einer Woche.
In dem neunseitigen Schreiben an die Senatorin, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, schilderte sein Anwalt Vorkommnisse an der Grundschule in Moabit. Er listete unter anderem auf, was der Lehrer dagegen unternommen hat – und wie Schulleitung oder Schulaufsicht reagiert haben.