Landtag: AfD will Aussagen von Abgeordneten straffrei stellen

  • Juni 23, 2025

Mit einer Verfassungsänderung sollen Äußerungen von Landtagsabgeordneten umfassender geschützt werden, fordert die AfD. Die SPD spricht von einem „Schmierentheater“.

Die Äußerungen von Niedersachsens Landtagsabgeordneten sollen nach Vorstellung der AfD auch dann straffrei sein, wenn sie außerhalb des Landtags getroffen werden. Die AfD-Fraktion bringt dafür in dieser Woche einen Entwurf für eine Verfassungsänderung ein. „Es geht hier um grundsätzliche Fragen der Demokratie und der Meinungsfreiheit“, sagte der AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe der Deutschen Presse-Agentur. 

„Im Kern geht es dabei darum, dass es zur Ausübung des freien Mandats unabdingbar ist, dass sich der Schutz des Abgeordneten vor Verfolgung auf alle Äußerungen des Abgeordneten zu erstrecken hat, die im wechselseitigen Kommunikationsprozess zwischen ihm und den Bürgern erfolgen“, sagte Bothe. Das betreffe die Pressearbeit ebenso wie Social-Media-Auftritte, die eigenen Internetseiten, parlamentarische Initiativen sowie Äußerungen auf Versammlungen, Parteitagen und im Wahlkreis.

Bislang sind nach Artikel 14 der Landesverfassung lediglich Äußerungen „im Landtag, in einem Ausschuss oder in einer Fraktion“ geschützt. Von der sogenannten Indemnität ausgenommen sind nur verleumderische Beleidigungen.

SPD: AfD will Freibrief für Hass und Hetze

Die SPD kritisiert die AfD für ihr Vorhaben deutlich. „Die Landes-AfD will einen Freibrief für Hass und Hetze ihrer Funktionäre“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Wiard Siebels und kündigte an: „Wir brauchen keine Sonderrechte für Politiker, darum werden die demokratischen Fraktionen ein solches Schmierentheater nicht mitmachen.“

Die AfD versuche krampfhaft, „von ihren Online-Hetztiraden abzulenken“, sagte Siebels weiter. „Sich dabei hinter irgendwelchen Sonderrechten zu verstecken, wird nicht klappen. Denn Volksverhetzung und Verleumdung bleiben Volksverhetzung und Verleumdung – egal, wer es sagt, und das ist richtig so.“

Zwei Verfahren gegen AfD-Abgeordnete Behrendt

Tatsächlich laufen gegen die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt derzeit zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Zum einen soll sie auf der Plattform X die Regenbogenfahne als Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ bezeichnet haben. 

Zum anderen soll Behrendt eine Gruppe von Pädophilen pauschal als kriminell bezeichnet haben, obwohl die Betroffenen ihre Neigung nach eigenen Angaben nicht ausleben. Anschließend soll die AfD-Politikerin zudem die Anschrift des Mannes veröffentlicht haben, der in diesem Fall Anzeige erstattet hatte, weswegen ihr auch gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten vorgeworfen wird, wie die Staatsanwaltschaft Göttingen mit der dortigen Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet mitteilte.

AfD unterstellt Justiz politisch motiviertes Vorgehen

Steht der Antrag für die Verfassungsänderung also mit den Ermittlungen gegen Behrendt im Zusammenhang? AfD-Innenpolitiker Bothe geht darauf nicht direkt ein, sagt aber, die Zentralstelle gegen Hasskriminalität im Netz missachte „bei ihrem Vorgehen gegen Abgeordnete“ die Grundsätze des freien Mandats.

Behrendt selbst hatte ihre Äußerung zur Regenbogenfahne als „vollständig zulässige Meinungsäußerung“ verteidigt und der Zentralstelle ein politisch motiviertes Verfahren unterstellt. Zu dem zweiten Fall wollte sie sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht äußern.

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