
Die NRW-Terrorermittler haben im vergangenen Berichtsjahr 26 Anklagen erhoben. Aber nicht in allen stecken Terrorvorwürfe.
Die Staatsanwälte der Zentralstelle Terrorismusverfolgung NRW haben im vergangenen Berichtsjahr 26 Anklagen erhoben und fünf Strafbefehle verhängt. In mehreren Fällen konnten Urteile erwirkt werden, etwa gegen Jugendliche, die Terroranschläge begehen wollten, wie NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) berichtete.
Das Berichtsjahr erstreckt sich auf den Zeitraum April 2024 bis März 2025. Im Vorjahreszeitraum waren es 34 Anklagen. Nicht alle Anklagen beinhalten dabei Terrorvorwürfe: Bei terroristischen Gefährdern verfolgt die Zentralstelle auch deren Allgemeinkriminalität.
Dies ist eine Konsequenz aus dem Fall Anis Amri: Der IS-Terrorist, der den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin beging, soll zuvor eine Vielzahl nicht terroristischer Straftaten begangen haben, über die aber keine Behörde einen Überblick hatte.
Probleme beim Nachweis von Terrorfinanzierung
Limbach bekräftigte, dass er eine Strafverschärfung bei der Terrorfinanzierung anstrebe. Bislang müssten sehr viele Verfahren eingestellt werden, weil den Geldgebern der notwendige Vorsatz nicht nachzuweisen sei, berichtete Chef-Terrorermittler Markus Caspers.
Wenn die Geldgeber versicherten, sie seien davon überzeugt gewesen, das Geld komme wohltätigen Zwecken zugute, sei es oft nicht möglich, ihnen das Gegenteil zu beweisen und der Geldfluss damit nach derzeitig geltender Rechtslage nicht strafbar.
Künftig soll schon die leichtfertige Überweisung von Geld, das schließlich bei Terroristen landet, strafbar sein. Wer dubiosen Spendensammlern ohne Spendensiegel Geld gibt, soll sich dann nicht mehr so leicht mit einer vermeintlich guten Absicht herausreden können.
Islamisten hatte in den vergangenen Jahren mehrfach Spendenkampagnen für vermeintlich wohltätige Zwecke gestartet, bei denen der Verdacht besteht, dass das Geld bei islamistischen Terrorgruppen gelandet ist.
Tatmittel Messer
Nach dem Terroranschlag von Solingen hatte NRW außerdem bereits eine Bundesratsratsinitiative gestartet mit dem Ziel, Messer in den Katalog der Tatmittel zur Vorbereitung eines Terroranschlags aufzunehmen. Die Regierungskoalition von CDU und SPD im Bund hatte diese Forderung in ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen.