
Die AfD hatte erfolgreich geklagt, weil sie von der Abstimmung im Juni 2024 ausgeschlossen worden war. Hat die Entscheidung Bestand?
Im Streit über die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung eingegangen. Das teilte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit. Eine Begründung des Antrags lag demnach zunächst nicht vor. „Eine Entscheidung über den Antrag ist noch nicht absehbar“, hieß es.
Hintergrund ist ein Urteil vom 27. Mai. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte das Landesverwaltungsamt seinerzeit verpflichtet, die Wahl vom 9. Juni 2024 für ungültig zu erklären. Damit hatte es einer Klage der AfD gegen ihren Ausschluss von der Wahl stattgegeben. Der Partei war vorgeworfen worden, gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung verstoßen zu haben.
Die Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken hat eigenen Angaben zufolge 45 Mitglieder. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern der zehn verbandsangehörigen Städte und Gemeinden gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Regionalversammlung beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Regionalverbandes.