Landgericht Wuppertal: Nebenkläger empört: Vierfachmord wäre abwendbar gewesen

  • Juni 24, 2025

Im Prozess um den Vierfachmord von Solingen sind neue Vorwürfe aufgetaucht. Die Anwälte der Nebenkläger sind empört: Der vierfache Mord durch Brandstiftung hätte verhindert werden können.

Gegen den geständigen Vierfachmörder und Brandstifter von Solingen sind weitere Vorwürfe bekanntgeworden. Eine Ex-Freundin des Angeklagten habe sich bei der Polizei gemeldet, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kötter. 2021 seien ihre Reifen zerstochen und ihr Wagen angezündet worden. Mit dem Wissen von heute traue sie ihrem früheren Freund die Tat zu. Zudem sei sein Handy in der Funkzelle geortet worden, in der damals ihr Auto gestanden habe. 

Außerdem verdichteten sich die Hinweise, dass der Angeklagte 2022 ein viertes Feuer in einem Mehrfamilienhaus in Wuppertal gelegt haben könnte. Die Ermittlungen waren nach drei Wochen mit Hinweis auf einen vermuteten technischen Defekt als Brandursache eingestellt worden. 

Ein mit drei Jahren Verspätung eingeschalteter Gutachter kam nun zu dem Ergebnis, dass die Spurenlage für einen Brandanschlag spreche. Das Feuer sei an zwei voneinander räumlich getrennten Stellen gleichzeitig ausgebrochen. Dies spreche für vorsätzliche Brandstiftung. 

Die Anwälte der Nebenkläger zeigten sich empört: „Für die Angehörigen der Verstorbenen und den teils Schwerverletzten des Brandanschlages aus Solingen drängt sich jetzt die bittere Erkenntnis auf, dass der Anschlag auf ihr Haus in Solingen hätte verhindert werden können, wenn der frühere Brand in Wuppertal von den Ermittlungsbehörden pflichtgemäß aufgeklärt worden wäre“, erklärten die Rechtsanwälte. 

Die Polizei habe nach dem Brand am 5. Januar 2022 in Wuppertal keine Bewohner des Hauses befragt und keinen Brandsachverständigen beauftragt. Die Kripo sei nicht einmal vor Ort gewesen. 

Bei dem tödlichen Feuer in Solingen am 25. März 2024 starb eine bulgarische Familie im Dachgeschoss – die 28 und 29 Jahre alten Eltern und ihre beiden Töchter im Alter von drei Jahren sowie wenigen Monaten. Als Motiv gab der Angeklagte „Stress mit der Vermieterin“ an. Ihm war wegen Mietrückständen gekündigt worden.

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