Tierschutz kontra Brauchtum: „Hahneköppen“ bleibt erlaubt – aber Auflagen strenger

  • Juni 24, 2025

Seit Jahrhunderten wird im Bergischen Land das „Hahneköppen“ betrieben. Der Brauch ist zunehmend in die Kritik geraten. Nun endete ein vor Gericht ausgetragener Streit mit einem Vergleich.

Der jahrhundertealte Brauch des „Hahneköppens“ im Bergischen Land bleibt erlaubt, aber die Auflagen werden strenger. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den zwei Vereine am Düsseldorfer Verwaltungsgericht mit der Stadt Solingen geschlossen haben, wie ein Gerichtssprecher berichtete (Az.: 23 K 6911/24).

Früher wurde das Spektakel blutig betrieben: mit lebenden Tieren, kopfüber aufgehängt, denen mit verbundenen Augen der Kopf abgeschlagen wurde. Seit rund 200 Jahren werden nur noch tote Hähne verwendet. Aber auch dagegen regt sich seit längerem Kritik. 

Auf die Nutzung einer Attrappe wollten sich die Vereine dennoch nicht einlassen: Diese verlören ihren Kopf erfahrungsgemäß entweder zu früh oder zu spät, argumentierten sie. 

„Es dürfen künftig nur noch Tiere verwendet werden, die nicht zu diesem Zweck getötet wurden“, sagte der Gerichtssprecher zum Inhalt des Vergleichs. Der Hahn müsse aus tierschutzrechtlich vertretbaren Gründen geschlachtet werden – etwa bei einer unheilbaren Krankheit. 

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte 2024 den Veterinärämtern mitgeteilt: Die Tötung von Tieren zur Verwendung bei Brauchtumsveranstaltungen wie dem „Hahneköppen“ sei nicht vom Tierschutzgesetz gedeckt.

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