
Eine geplante Gesetzesnovelle stellt klar, dass diese toten Kinder bestattet werden dürfen. Eltern sollen bei diesem sehr belastenden Thema bessere Informationen bekommen.
Die Eltern von Sternenkindern sollen in Hessen ein gesetzlich verankertes Recht auf eine individuelle Bestattung ihrer toten Kinder bekommen. Bisher müssten dazu diese Kinder dem sogenannten Leichenbegriff entsprechen, erläuterte die SPD-Abgeordnete Cirsten Kunz-Strueder im Landtag bei der Vorstellung einer Novelle des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes.
Kommunen seien nicht verpflichtet, Kinder zur Bestattung zuzulassen, wenn sie weniger als 500 Gramm wiegen und vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen, erläuterte Kunz-Strueder. „Das ändern wir nun und stellen dies auch rechtssicher klar.“ Das Gesetz sieht zusätzlich vor, dass Geburtshilfeeinrichtungen die Eltern von Sternenkindern über ihre Rechte aufklären müssen.
Mit der Novelle sollen außerdem die Bestattungsfristen von vier auf zehn Tage verlängert werden, wie Innenminister Roman Poseck (CDU) erläuterte. Dadurch werde mehr Raum für Trauer und Vorbereitungen geschaffen. Der kommunalpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Christoph Sippel, vermisste in dem Gesetzentwurf unter anderem längere Fristen für die Aufbewahrung von Urnen zu Hause.