Verkehrspolitik: Gericht entscheidet über Volksbegehren „Berlin autofrei“

  • Juni 25, 2025

Innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings sollen kaum noch Autos fahren. So stellt sich eine Bürgerinitiative die Verkehrswende vor. Ist das zulässig? Das entscheidet nun der Verfassungsgerichtshof.

Der Verfassungsgerichtshof verkündet am Mittwoch (10.00 Uhr) sein Urteil zum Volksbegehren „Berlin autofrei“. Damit entscheidet sich, ob die Gesetzesinitiative fortgesetzt werden kann – oder die Pläne einer Bürgerinitiative gescheitert sind. 

Die Organisatoren wollen im Wege eines Volksbegehrens den privaten Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings weitgehend verbieten. Der Senat hält das in einem Gesetzentwurf formulierte Ziel für verfassungsrechtlich bedenklich. Er hatte daher das höchste Gericht Berlins bereits 2022 um eine Prüfung gebeten, ob ein solcher Volksentscheid überhaupt zulässig wäre. 

Maximal zwölf private Autofahrten

Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen im Innenstadtbereich – mit Ausnahme der Bundesstraßen – zu „autoreduzierten Straßen“ erklärt werden. Private Autofahrten sollen pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr möglich sein. Ausnahmen von dem faktischen Autoverbot soll es demnach geben für Menschen mit Behinderung, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr. Das gilt auch für Busse.

Der Verfassungsgerichtshof muss nun entscheiden, ob der Entwurf im Einklang steht mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz sowie Bundesrecht. Sollten die Richter zu dem Schluss kommen, dass das Volksbegehren gegen keine dieser Bestimmungen verstößt und zulässig ist, wäre die Initiative einen wesentlichen Schritt weiter. 

Kann Initiative den nächsten Schritt einleiten?

Sie könnte dann die nächste Stufe des Volksbegehrens einleiten. Dann müssten innerhalb von vier Monaten die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten gesammelt werden. Das sind derzeit rund 170.000 Menschen. 

Gelingt das, würde ein Volksentscheid folgen, bei dem wie bei einer Wahl über den Gesetzentwurf abgestimmt wird. Der Volksentscheid wäre erfolgreich und würde das Gesetz in Kraft setzen, wenn eine Mehrheit der Wähler und zugleich mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zugestimmt haben.

50.000 Unterschriften für das Anliegen

Die Initiative hatte im Sommer 2021 mehr als 50.000 Unterschriften für die Einleitung eines entsprechenden Volksbegehrens zur Verkehrswende gesammelt. Nötig waren in dieser ersten Phase des Volksbegehrens 20.000 gültige Stimmen. Doch zum nächsten Sammelschritt kam es nicht: Der Senat schaltete das Verfassungsgericht ein.

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