Millionenstreit: Kali-Kosten: Bund sieht keine Zahlungsverpflichtung

  • Juni 26, 2025

Vor dem Bundesverwaltungsgericht wird über die hohen Thüringer Kosten für die Abwendung von Umweltgefahren durch alte Kali-Gruben gestritten. Die Positionen von Land und Bund liegen weit auseinander.

Der Bund schließt eine Beteiligung an den in den vergangenen Jahren angefallenen Kosten für Sicherungsarbeiten in stillgelegten Thüringer Kali-Gruben aus. Das machten Anwälte des Bundes und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bei einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig deutlich. Vor der höchsten deutschen Verwaltungsgerichtsinstanz geht es um eine Klage Thüringens, mit der das Land Nachverhandlungen zu einem 1999 abgeschlossenen Vertrag erreichen will. 

Er regelt die Kostenverteilung zwischen Bund und Land vor allem bei den Umweltschäden durch die riesigen unterirdischen Hohlräume, die durch den Kali-Bergbau in der DDR entstanden. Die Gruben in Springen und Merkers im Wartburgkreis müsse seit Jahren gesichert werden, um Senkungen zu verhindern. 

Anwälte pochen auf Fristen 

Die Anwälte des Bundes vertraten die Auffassung, Thüringen habe nach den Regelungen des Generalvertrags keinen Anspruch auf Nachverhandlungen und mögliche weitere Zahlungen. Es habe eine Zehn-Jahres-Frist für mögliche Mehrkosten im Vergleich zu dem vom Bund gezahlten dreistelligen Millionenbetrag gegeben. Diese seien aber erst 2017 entstanden, argumentierten sie. Auch einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz beim Thüringer Vertrag im Vergleich mit Verträgen von Sachsen oder Sachsen-Anhalt wiesen sie zurück. 

Vom Ausgang der Verhandlung hängt ab, ob Thüringen weiterhin die Millionenkosten für die Sanierung der Umwelt-Altlasten der Kali-Industrie allein tragen muss. Sie belaufen sich auf laut Umweltministerium auf 16 bis 20 Millionen Euro pro Jahr. Ob nach am Donnerstag ein Urteil fällt, ist offen.

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