Millionenstreit: Thüringen bleibt auf hohen Kali-Kosten sitzen

  • Juni 26, 2025

Thüringen zahlt Millionenbeträge für die Sicherung alter Kali-Gruben. Das Land nahm vor dem Bundesverwaltungsgericht einen neuen Anlauf, den Bund zu beteiligen. So entschieden die Richter.

Das Urteil der Bundesrichter kostet Thüringen viel Geld: Sie entschieden, dass der Freistaat auf Dauer die immensen Kosten für Sicherungsarbeiten in stillgelegten Kali-Gruben allein tragen muss. Nachverhandlungen mit dem Bund, die Thüringen mit seiner Klage erreichen wollte, seien nicht möglich, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Verweis auf Verträge aus den 1990er Jahren. Die Klage des Freistaats wiesen die Bundesrichter ab. 

Thüringens Umweltminister Tilo Kummer (BSW) sprach von einer „bitteren Entscheidung für das Land“. Das zahlt nach seinen Angaben jährlich 16 bis 20 Millionen Euro für Kali-Kosten aus der eigenen Kasse. Es geht dabei um die stillgelegten Kali-Gruben Springen und Merkers im Wartburgkreis. 

Was die Richter entschieden 

Die höchsten deutschen Verwaltungsrichter teilten die Auffassung des Landes nicht, der Bund sei nach einem Generalvertrag aus dem Jahr 1999 heute noch verpflichtet, sich an Kosten für die Sicherung riesiger unterirdischer Hohlräume durch den Kali-Bergbau der DDR zu beteiligen. Die in dem Vertrag enthaltene Nachverhandlungsklausel habe eine „Ausschlussfrist“ von zehn Jahren, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Rublack. 

Thüringen hätte danach nur Nachverhandlungen starten können, wenn 2009 Mehrkosten von mindestens 20 Prozent festgestanden hätten. Diese standen jedoch erst 2017 fest. Auch einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz mit den sogenannten Altlastenverträgen anderer Bundesländer könne das Gericht nicht erkennen, sagte Rudlack. Die Anwälte des Bundes und der ebenfalls von Thüringen verklagten Bundesanstalt für Immobilienaufgaben lehnten Zahlungen an das Land in der Verhandlung ab. 

Thüringen war bereits in der Vergangenheit mit Klagen zu den Kali-Kosten, die den Etat des Umweltministeriums stark belasten, vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. 

Minister will mit der Bundesregierung sprechen 

Thüringens Umweltminister machte nach der Verhandlung in Leipzig deutlich, wie wichtig eine positive Entscheidung des Gerichts gewesen wäre. „Die Kali-Kosten machen etwa zehn Prozent meines Budgets aus“, sagte der Minister. Er warf der Treuhand-Nachfolgerin BvS vor, die Nachverhandlungsklausel in dem Vertrag so gestaltet zu haben, „dass sie nie angewendet werden kann“. 

Kummer kündigte nun politische Verhandlungen mit dem Bund an. „Auch andere Bundesländer schauen auf das Urteil, besonders Sachsen.“ Kummer verwies auf eine Passage im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot, dass die ostdeutschen Länder mit den Kosten für Umweltaltlasten nicht allein gelassen werden sollen.

Bund stellte Unternehmen von Umweltkosten frei 

Nach der Wiedervereinigung hatte der Bund Bergbauunternehmen von den Sanierungskosten für Umweltschäden befreit und einen festen Betrag zur Verfügung gestellt. Riesige unterirdische Hohlräume, die durch den Kali-Abbau entstanden, müssen stabil gehalten werden. Zudem dringt in die Grube Springen Oberflächenwasser ein, das abgepumpt werden muss. 

Die Zahlungen des Bundes von Ende der 1990er Jahre, laut Umweltministerium etwa 262 Millionen Euro, reichten laut Umweltministerium bis 2017. Danach habe Thüringen die Kosten allein getragen – 185 Millionen Euro, so das Ministerium. Die Arbeiten werden im Auftrag des Landes vom Bergbauunternehmen K+S (Kassel) ausgeführt.

Thüringen verlangt Gleichbehandlung

Das Land verwies in seiner Klage auch darauf, dass in Generalverträgen zu Umweltaltlasten der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Revisionsklauseln enthalten seien, die diese Länder besser stellten als Thüringen. Ein Anwalt des Landes sagte: „Thüringen wurde schlechter gestellt.“

Die Anwälte des Bundes vertraten die Auffassung, Thüringen habe nach den Regelungen des Generalvertrags keinen Anspruch auf Nachverhandlungen und mögliche weitere Zahlungen. Es habe die Zehn-Jahres-Frist für mögliche Mehrkosten im Vergleich zu dem vom Bund gezahlten Betrag gegeben. Unterschiede in den Verträgen der Ost-Bundesländer seien sachlich begründet.

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