
Thüringen zahlt jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag für die Sicherung alter Kali-Gruben. Das Land nahm einen neuen Anlauf, den Bund zu beteiligen – ohne Erfolg in der höchsten Instanz.
Thüringen muss die immensen Kosten für Sicherungsarbeiten in stillgelegten Kali-Gruben auf Dauer allein tragen. Das Land scheiterte mit einer Klage, den Bund angemessen zu beteiligen, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die höchsten Verwaltungsrichter teilten die Auffassung des Landes nicht, dem Freistaat stehe nach Verträgen aus den 1990er Jahren die Möglichkeit zu Nachverhandlungen mit dem Bund zu. Sie wiesen die Klage ab.
Thüringen war bereits in der Vergangenheit mit Klagen zu den Kali-Kosten, die den Etat des Umweltministeriums jährlich mit einem zweistelligen Millionenbetrag belasten, vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
„Wir wissen, dass es um viel Geld für die Beteiligten geht“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Rublack zu Beginn der Verhandlung. Sie verneinte nach Auslegung der Verträge – darin geht es auch um Fristen für die Anmeldung von Mehrkosten – eine Nachverhandlungspflicht über weitere Zahlungen des Bundes.
Nach der Wiedervereinigung hatte der Bund Bergbauunternehmen von den Sanierungskosten für Umweltschäden befreit und einen festen Betrag zur Verfügung gestellt. Thüringens Umweltminister Tilo Kummer (BSW) kündigte nach dem Urteil politische Gespräche mit der Bundesregierung an.