Prozess gegen rechtsextremistische Gruppe Combat 18 in Dortmund begonnen

  • Juni 26, 2025

Vor dem Landgericht Dortmund hat am Donnerstag ein Prozess gegen vier mutmaßliche Rädelsführer der verbotenen rechtsextremistischen Gruppe Combat 18 Deutschland begonnen. Angeklagt sind die Männer im Alter zwischen 40 und 49 Jahren wegen eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot.

Sie sollen den organisatorischen Zusammenhalt der bereits 2020 verbotenen Gruppe bis mindestens Frühjahr 2022 aufrecht erhalten haben. Das Bundesinnenministerium verbot Combat 18 Deutschland, weil die Gruppe sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und „dem Nationalsozialismus wesensverwandt“ sei.

Sie bekenne sich zur NSDAP und deren Funktionären, sei rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich ausgerichtet und weise eine „kämpferisch-aggressive Grundhaltung“ auf, teilte das Ministerium im Januar 2020 mit.

Die vier Männer flogen zusammen mit 17 anderen mutmaßlichen Mitgliedern von Combat 18 Deutschland im April 2022 bei einer bundesweiten Razzia gegen Neonazinetzwerke auf. Die Anklage wurde zunächst zum Oberlandesgericht Düsseldorf erhoben, das den Fall aber im Juli an das Landgericht verwies.

Einer der Angeklagten, Stanley R., soll ab Ende Oktober 2020 die Rolle des Anführers der Gruppe übernommen und mindestens 14 konspirative Treffen organisiert haben. Bei einem Treffen habe es ein Aufnahmeverfahren gegeben, bei denen die Anwärter zum Nationalsozialismus befragt worden seien. Keven L. und Robin S. sollen diese Aufnahmerituale geplant und organisiert haben.

Gregor M. organisierte der Anklage zufolge für die Gruppe Rechtsrockkonzerte und verkaufte zusammen mit R. Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu Combat 18 Deutschland. R. habe außerdem für die Vernetzung mit anderen rechtsextremistischen Gruppen gesorgt. Bis Anfang September wurden noch zwölf Fortsetzungstermine angesetzt.

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